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08 1426/2-IV/8/01Euroumstellung der luf Bewertungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1426/2-IV/8/0120.12.2001

…HEKTARSÄTZE für ALPWIESEN und ALPWEIDEN (zu Abschnitt 3.4) | Durchschnittliche Seehöhe | Bodenkundlich - geologische Verhältnisse | m | Böden aus basischen Ausgangsgesteinen bei Feuchtigkeitsverhältnissen | Böden aus sauren Ausgangsgesteinen bei Feuchtigkeitsverhältnissen | | normal | normal- ungünstig | ungünstig | ungünstig- sehr ungünstig |…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Vermögen, pauschalierte Hektarsätze Waldgrundstücke eines forstwirtschaftlichen Betriebes (Kleinstwald) in den Katastralgemeinden A-Dorf (Bezirk A) und B-Dorf (angrenzender Bezirk B) liegen unmittelbar nebeneinander und weisen die gleichen Eigentumsverhältnisse auf. Es handelt sich dabei um eine wirtschaftliche Einheit. Die forstwirtschaftlichen Kleinstwald-Hektarsätze sind allerdings differierend…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…10% der Weglänge. e)Weitere Umstände, die die nachhaltige Ertragsfähigkeit des Betriebes wesentlich beeinflussen, sind nicht vorhanden (keine räumlich getrennte Lage). (3) Den Hektarsätzen sind Ertragsklassen (EKL) zugrunde gelegt, die dem durchschnittlichen Gesamtzuwachs im Alter 100 (dGZ100) entsprechen. Dieser ist definiert durch die Gesamtvolumenleistung im…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…verjüngte bzw. wiederaufgeforstete Flächen im Umfang von mindestens 20% des Wirtschaftswald-Hochwaldes vor, werden auf Antrag und Vorlage eines Nachweises die Hektarsätze in Anlage 1 für die betroffenen Baumarten um 30% verringert. Dabei sind nur zusammenhängende Flächen von mindestens 0,3 Hektar zu berücksichtigen, bei…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…