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BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…der Finanzprokuratur zu erfolgen. 7.4 Wert der Aktiva Die Haftung des § 14 BAO besteht nur insoweit, als der Erwerber an haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht schon so viel entrichtet hat, wie der Wert der übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten) ohne Abzug übernommener Schulden beträgt. Abgabenschuldigkeiten sind…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…der Unrichtigkeit bzw. der Unvollständigkeit der Abgabenerklärung obliegt der Abgabenbehörde. 9. Haftung wesentlich Beteiligter (§ 16 BAO) Stehen Wirtschaftsgüter, die einem gewerblichen oder einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen dienen, nicht im Eigentum des Unternehmens, sondern im Eigentum einer an der Körperschaft wesentlich beteiligten Person, so haftet…

BMF-010219/0293-VI/4/2007Umsatzsteuerliche Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten GesmbH
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0293-VI/4/200723.07.2007

…dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum zugestanden und der vorgesehene Termin des Inkrafttretens der Einschränkung um 2 Jahre verschoben. Die Einschränkung tritt somit erst…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…durchsetzbar sein wird. Dadurch erlischt der Abgabenanspruch nicht und wird die Befugnis, diesbezügliche persönliche Haftungen geltend zu machen, nicht berührt. Zur bei Uneinbringlichkeit von in der Vergangenheit entstandenen Abgabenschuldigkeiten, unabhängig von ihrer bescheidmäßigen Festsetzung gegenüber der Gesellschaft (Primärschuldnerin), bestehenden Haftung des seinerzeitigen Vertreters gemäß § 9…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Bank zu erwirken. Die Haftungsübernahme ohne Regressvereinbarung erfolgte in 2007, die Inanspruchnahme aus der Haftung und Zahlung des Haftungsbetrages erfolgte im September 2009. Die Erfassung der verdeckten Ausschüttung bei der Einkommensermittlung der X-GmbH erfolgte in den Jahren 2007 und 2008, jeweils in jenem Ausmaß…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…98/13/0115, ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist. Im Ergebnis bedeutet dies, es müssen Abgaben- und Haftungsbescheide (Zweitschriften), für deren Abgabenforderungen der Vertreter zur Haftung herangezogen wird, dem an den Vertreter gerichteten Haftungsbescheid…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…nicht hinfällig. Die Haftungs- bzw. Gesamtschuld setzt bloß den Bestand der Abgabenschuld und nicht ihre bescheidmäßige Geltendmachung voraus. Für diesen Fall gilt obiger erster Absatz (Absprache über die Rechtmäßigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenanspruches als Vorfrage im Haftungsverfahren). Sofern der Haftungspflichtige mit Berufung gemäß § 248…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…nicht ein Rechtsmittelverfahren im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren ohnehin anhängig ist - auch in diesem Verfahren wird sich die Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit (Bescheidqualität) des von der Berufungsentscheidung angesprochenen Feststellungsbescheides durch das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt zweckmäßig. 4…

BMF-010206/0215-VI/5/2012Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0215-VI/5/201206.12.2012

1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…Durch die Rechtskraft des in einem anderen Verfahren erlassenen Bescheides ist der später herangezogene Gesamtschuldner dabei in seinen Verteidigungsmöglichkeiten nicht beschränkt (VwGH 14.5.1992, 92/16/0013). Es können somit die Leistungsgebote auch sukzessive erlassen werden. 4. Mahnung und Rückstandsausweis Die mittels Leistungsgebot gegenüber…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Fragestellung Wie ist vorzugehen? 12.4. Lösung Der Insolvenzverwalter übernimmt mit Insolvenzeröffnung die Verwahrung und die Verwaltung des insolvenzunterworfenen Vermögens (Insolvenzmasse) (Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht (2014) Rz 128). Das Miteigentum fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Dem Schuldner ist im Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung die Verfügung über…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…295a BAO Im Zusammenhang mit Umgründungen ist bezüglich des positiven Verkehrswertes im Zweifel ein Gutachten vorzulegen. Nach der Ertragswertmethode werden in Form einer Prognoserechnung die Erträge der künftigen Jahre geschätzt (Planungsrechnung). Wenn sich bei der Überprüfung der Plausibilität der Annahmen über die künftige Ertragslage durch…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…aus späterer nicht gehöriger Erfüllung und aus späterer Rückabwicklung, neben der Gesellschaft, der die Verbindlichkeit nach dem Spaltungsplan zugeordnet wird, die übrigen an der Spaltung beteiligten Gesellschaften bis zur Höhe des ihnen jeweils zugeordneten Nettoaktivvermögens als Gesamtschuldner haften. Die Haftung kann durch entsprechende Sicherheitsleistungen der…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer AG, Stiftungsvorstand einer Privatstiftung, nach den Statuten zur Vertretung des Vereines berufene Personen, Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter. Die Haftung nach § 6a Abs. 3 KommStG 1993 trifft weiters Personen, die tatsächlich Einfluss auf die Erfüllung der Pflichten der Abgabepflichtigen und der Vertreter gemäß …

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…eines Grundstückswertes gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 nur für Grundstücke des Grundvermögens vorgesehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Betriebsgebäude (zB Ställe, Scheunen etc.) sind nach den beiden in dieser Gesetzesstelle vorgegebenen Wertermittlungsmethoden keine Werte vorgesehen (siehe dazu Punkt 3.9.). Ist der gemeine…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…Punkte 2 bis 4). Gesellschaftsteuerrechtlich relevant ist aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, dass das Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte 5 und 6)…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

…dass die Bestimmungen des Kapitalverkehrsteuergesetzes mit der Auslegung der RL 69/335/EWG durch den EuGH im Einklang stehen. 3. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Oktober 2002, C-71/00, betreffend die Gesellschaft-steuersache der Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH die vom Verwaltungsgerichtshof…

BMF-010216/0087-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006 - Protokoll Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0087-VI/6/200630.11.2006

…6.02 ihre unter § 10 Abs. 2 KStG fallende steuerhängige Beteiligung (Ungarn) nach den Vorschriften des SpaltG und Art VI UmgrStG auf die unbeschränkt steuerpflichtige GmbH B (Schwestergesellschaft) ab. Beide Gesellschaften ermitteln den Gewinn nach dem mit dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr. Die GmbH-A hat…

BMF-010206/0048-VI/10/2006Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschüsse, Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des Urteils des EuGH vom 12.01.2006, C-494/03
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0048-VI/10/200628.03.2006

…Betrachtungsweise als der ,,eigentliche Empfänger" dieser unmittelbaren und formlosen Kapitalzuführung anzusehen ist?   Der EuGH hat im Urteil vom 12. Jänner 2006, C-494/03, die vorgelegten Frage wie folgt beantwortet: Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens verbietet es Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Beweismittel beizufügen. 2.2.4 Wert der Aktiva Die Haftung des § 14 BAO besteht nach der Neufassung nur insoweit, als der Erwerber an haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht schon so viel entrichtet hat, wie der Wert der übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten) ohne Abzug übernommener Schulden beträgt. …