…BGBl. I Nr. 14/2013, regelt § 205a BAO mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 Beschwerdezinsen anstelle von Berufungszinsen. Die Höhe der Beschwerdezinsen liegt 2% über dem Basiszinssatz. [4] Gemäß § 323c Abs. 13 BAO idF BGBl. I Nr. 228/2021, betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs…
…Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden die sich aus diesen Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die…
…Subkonto - bzw. das Nennkapital-Subkonto - um 10.000 zu vermindern. Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten | VON | AUF | BEZEICHNUNG | AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten | Nennkapital | Gesellschafter | ordentliche Kapitalherabsetzung | primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine…
…Steueroasen-Finanzierungsgesellschaft ausländisches Kapital zur Verfügung gestellt und kann die Vermutung einer künstlichen Gewinnverlagerung nicht widerlegt werden, wird das Entgelt hierfür auf der Grundlage der nachgewiesenen Kosten anzusetzen sein. Hierbei ist einerseits Ersatz allfällig nachgewiesener und steuerlich anzuerkennender Refinanzierungskosten zu leisten und es kann andererseits…
…also dort, wo die Zweigstelle gelegen ist) meldepflichtig. Über diesen Weg sind die entsprechenden Kontodaten über Österreicher in weiterer Folge an die österreichische Finanzverwaltung weiterzuleiten. In Österreich befindliche Zweigstellen ausländischer Institute unterliegen der Meldepflicht des KontRegG hinsichtlich der in Österreich geführten Konten. 2.3. Zu §…
Aufgrund der Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien ergibt sich folgende Entsprechungstabelle: | Rz vormals (GebR 2019) | Rz neu (GebR 2025) | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 bis 7 | 6…
…a EStG 1988 iVm Artikel 9 Abs. 1 DBA-Rumänien dem Fremdvergleich entsprechend zu adaptieren. Hierdurch entsteht auf der Grundlage von § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 eine Verrechnungspreisforderung gegenüber der rumänischen GmbH, wobei ein allfälliger Verzicht auf die Bezahlung dieser Forderung die Sekundärberichtigungsfolge…