… 8 Abs. 1 BoSchätzG 1970 ermittelten Wertzahlen, es sind dies die Boden- und Ackerzahlen für das Ackerland (§ 8 Abs. 2) und die Grünlandgrund- und Grünlandzahlen für das Grünland (§ 8 Abs. 3), erhalten durch diese Kundmachung rechtsverbindliche Kraft. Die Wertzahlen werden in den Spalten 15 und…
…dazu dient ein Sachverständigengutachten. Dabei werden die betroffenen Grundflächen je nach Bonität, Nutzung (Bauland, Grünland) und verschiedenen anderen Faktoren bewertet und der Schaden durch ein allfälliges 100-jähriges Ereignis geschätzt. Je nach zu erwartenden Schäden wird eine Einschätzung vorgenommen. Dabei werden bei Gebäuden Alter, Erhaltungszustand…
…Betriebsvorrichtung? 3. Ist dieser Grundbesitz grundsteuerbefreit? Lösung: 1. Ist das Grundstück im Grünland gelegen, kommt der Grünlandpreis zum Ansatz. 2. Die Klärbecken sind Betriebsvorrichtungen; die Überdachung durch ein Blechhaus sowie ein Gerätehaus sind Gebäude iSd BewG 1955. 3. Für eine Grundsteuerbefreiung kommt der Tatbestand des …
…Jänner 1973 maßgebend. Folgende Wertansätze beim Bodenwert sind im Allgemeinen zutreffend: Ortsüblicher Baulandpreis bei Klubhaus und Umgriff zum Gebäude sowie Parkplätzen; der Preis für landwirtschaftlich genutzte Grundflächen bei Flächen im Grünland die dem Golfsport dienen, sofern nicht besondere Umstände (zB Lage) einen höheren Preis rechtfertigen. …
…kann eine Umwidmung auch besteuerungsrelevant sein, wenn sie nach der Grundstücksveräußerung erfolgt. Nach EStR 2000 Rz 6672 sind die pauschalen Anschaffungskosten von 86% vom Veräußerungserlös anzusetzen, wenn Grundstücke zum Grünlandpreis veräußert werden, aber vereinbart wird, dass im Falle einer Umwidmung in Bauland innerhalb einer bestimmten…
…ist dann möglich, wenn im Betrieb die Voraussetzungen für die Produktion von entsprechenden Futtermitteln gegeben sind. Bei Grünlandbetrieben wird eine Erweiterung der Viehbestände in der Regel nicht möglich sein, da diese bereits auf die vorhandenen Wiesen- und Weidenflächen abgestimmt sind. Eine vermehrte Viehhaltung ist vielmehr…