BMF-010219/0321-VI/4/2010Übergang der Steuerschuld bei der Reinigung von Bauwerken ab 1. Jänner 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0321-VI/4/201022.12.2010 …von Böden, Büromöbel, Stiegenhäusern, Gängen, WC-Anlagen usw.) ist insgesamt von einer Bauleistung auszugehen.
Die Grünflächenbetreuung (Schneiden von Bäumen und Sträuchern, Mähen des Rasens, Entfernen des Laubs usw.) ist nicht als Reinigung eines Bauwerks zu qualifizieren. Gleiches gilt für die Textilreinigung (Reinigung von Hotelwäsche, Bekleidung…