…Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er eine Leistung…
…Z-GmbH (= Großmuttergesellschaft) geleistet. | Unterschrift | Unterschrift | Z-GmbH | X-GmbH Fragestellung: Ist für diesen Großmutterzuschuss Gesellschaftsteuerpflicht gegeben? Lösung: Es liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Zuschuss vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen Betrachtungsweise zu beurteilen…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
… 15 Abs. 3 GebG nicht. 5. Gewährt ein Gesellschafter der Gesellschaft ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und unterliegt die Darlehensvaluta nicht selbst der Gesellschaftsteuerpflicht (Punkt 2 bis 4), so ist in dem Umstand der Unverzinslichkeit der Tatbestand der freiwilligen Leistung gemäß § 2 Z 4 lit…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
1. Körperschaftsteuer § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
…EuGH von seiner Rechtsprechung vom 17. Oktober 2002, C-339/99 (Rechtssache ESTAG) und C-138/00 (Rechtssache Develop) abgegangen ist und Großmütterzuschüsse bei der Enkelgesellschaft dann Gesellschaftsteuerpflicht begründen, wenn sie von der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft gezahlt werden, um den Wert der Gesellschaftsanteile an…
…Z-GmbH kommt. Der Gesellschafterzuschuss wird bei der Enkelgesellschaft Y-GmbH auf nicht gebundene Kapitalrücklage gebucht. Ein Rückfluss an die Muttergesellschaft ist nicht vorgesehen. Frage: Handelt es sich um einen gesellschaftsteuerpflichtigen Zuschuss, zumal es bei der Muttergesellschaft Z-GmbH zu einer Werterhöhung der Gesellschaftsrechte kommt…
…Ohne diesen Ertrag aus der Beteiligung C (Enkel) wäre bei B ein Verlust von 300 eingetreten. Fragestellung: 1) Wem ist die Leistung zuzurechnen? 2) Löst bereits die Zusage die Gesellschaftsteuerpflicht aus? Lösung: Auf Grund der Zusage der Gesellschaft A erwarb die Gesellschaft C ein Forderungsrecht…
… 2 KVG, insbesondere für Gesellschafterzuschüsse. Ein freiwilliger Zuschuss der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft wird aufgrund des angeführten EuGH-Urteiles nicht in jedem Fall Gesellschaftsteuerpflicht auslösen. Der EuGH ist in diesem Urteil vom Grundsatz, dass Gesellschafter iSd RL 69/335/EWG nur die unmittelbar an der…
Erhöhung der Firmenwertabschreibung durch Einlage (Zuschusszusage) Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 9 Abs. 7 KStG 1988 und KStR 2001 Rz 456 und Rz 457 Sachverhalt Die PS ist 100% Gesellschafterin der X-GmbH, deren Vermögen ausschließlich im, in Höhe von 19.900.000…
Im Zuge der letzten Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurde Rz 184 geändert. Nach der mit 1. Jänner 2007 in Kraft getretenen Neufassung dieser Bestimmung kann ein (wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der…
Dieser Erlass ersetzt den Erlass vom 30. Oktober 1995, GZ. 05 0201/1-IV/5/03. 1. Allgemeines Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an…
Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht Anschaffung einer Villa auf Mallorca durch eine Privatstiftung - Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung Bezughabende Norm § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den…
1. Einlage von immateriellen Wirtschaftsgütern in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften 1.1. Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahlen § 6 Z 5 EStG 1988 1.2. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger und sein Schwiegersohn (Informatikstudent) entwickeln ein Unternehmenskonzept für Online-Verkauf von Jachten. Unmittelbar nachdem das Konzept fertig entwickelt…
Der Erlass vom 23. August 2004, AÖFV. Nr. 230/2004, über die Erteilung von Ansässigkeitsbestätigungen wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 5 wird als neuer Absatz 6 angefügt: (6) Wird glaubhaft vorgebracht, dass für Einkünfte einer inländischen Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme…
1. Aufteilung des Besteuerungsrechtes bei einer rumänischen Ein-Personen-GmbH 1.1. Bezughabende Norm § 6 Z 6 EStG 1988 und § 22 EStG 1988, Artikel 4, 7, 9, 10, 14, 22 und 24 DBA-Rumänien; EStR 2000 Rz 5267 1.2. Sachverhalt Eine selbständige Unternehmensberaterin ist…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…