…oder sonstigen Leistung nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Normalwert ist als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen anzusetzen, wenn das Entgelt aus außerbetrieblichen Motiven (familiäre oder freundschaftliche Nahebeziehungen, Gesellschafterstellung oder gesellschaftliche Verflechtung, Bindungen aufgrund von Leitungsfunktionen oder Mitgliedschaften, Arbeitgeber-, Arbeitnehmerverhältnis…
…und Isabella H. betreffend die Ausübung der Rechte aus dem Geschäftsanteil zugunsten und nach Weisung des Treugebers Ewald H. Verpflichtung zur Ausfolgung allfälliger Erträgnisse aus dem Geschäftsanteil an den Treugeber. Bisheriger Geschäftsführer Franz H. verbleibt im Unternehmen (bisher alleinvertretungs-befugt, ab Übertragung Gesamtvertretung mit einem…
…1.1. Gemeiner Wert 1.1.1. Haftung und Prüfpflichten des Parteienvertreters Ist im Falle der Kaufvertragserrichtung und Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch den Rechtsanwalt/Notar von einer Verpflichtung des Rechtsanwalts/Notars auszugehen, den Kaufpreis auf eine allfällige Diskrepanz zum gemeinen Wert des Grundstücks zu überprüfen?…
…16/0096). Ob eine solche Pflicht bestand, ist nach den Umständen des Einzelfalles (nach dem Herkommen, der Verkehrsanschauung im gesellschaftlichen Kreise des Verfügenden, nach den persönlichen Beziehungen zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer, ihrem Vermögen und ihrer Lebensstellung) zu beurteilen (VwGH 17.09.1992, 91/16/0086…