…wegen rückwirkend entsprechend herabzusetzen. 7. Wirkung des Verkürzungszuschlages Die wirksame Festsetzung des Verkürzungszuschlages stellt einen objektiven Strafaufhebungsgrund dar. Der Verkürzungszuschlag gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO und nicht als Geldstrafe und stellt keine Verfolgungshandlung dar. Das bedeutet, dass mit der Festsetzung der Abgabenerhöhung…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…