…Verstorbenen gegenüber entstandene Abgabenansprüche sind gemäß § 802 iVm § 821 ABGB abzuschreiben, soweit keine Inanspruchnahme des/der Erben als Haftende (insbesondere nach § 15 BAO) erfolgen kann. 5.2. Rückzahlung zwischen Ableben des Abgabepflichtigen und Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses Solange noch keine Erbantrittserklärungen abgegeben wurden, bedarf die Verlassenschaft…
…der Sozialversicherungsnummer Die Vergabe von Steuernummern nimmt einige Zeit in Anspruch. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, die Grunderwerbsteuererfassung über FinanzOnline insbesondere auch anhand von ausländischen Sozialversicherungsnummern zu ermöglichen. Lösung: Ausländische Sozialversicherungsnummern können nicht erfasst werden. 9. § 11 GrEStG 9.1. Pflichten des Steuerschuldners gegenüber…
…die Verlassenschaft, und nicht für den Vertreter und zwei seiner Miterben selbst, eingebracht wurden. Die Anträge gelten daher auch für die übrigen Erben. Die Bescheide sind an alle Erben als Erben nach dem Verstorbenen zu adressieren. Gemäß § 101 Abs. 1 BAO gilt mit der Zustellung…
…soweit dies für die Erhebung des Rückerstattungsanspruchs oder die Erteilung von Auskünften gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten erforderlich ist. Dies schließt die Einbringung mit ein (vgl. § 1 Abs. 3 BAO). A.5. Zuständigkeit A.5.1. Erhebung des Rückerstattungsanspruches Für die Erhebung der Rückerstattung ist gemäß …
…ihnen geschlossenen Abkommens das Nachlassvermögen aufteilen. 3.3 Die Berechnung (Tz 3.5.1, 3.5.2) ist unter Zugrundelegung der steuerlichen Werte der Vermögensgegenstände vorzunehmen. Es bestehen aber keine Bedenken, etwaige im Verlassenschaftsverfahren ermittelte Verkehrswerte zu berücksichtigen. Alle die Bereicherung mindernden Kosten sind abzugsfähig…
…namentlich anzuführende Finanzamt, dem gegenüber die Sicherheitsleistung zu erbringen ist, rechtswirksam abgeschlossener schriftlicher Pfandbestellungsvertrag vorliegen. 14. Die Verpfändung der als Sicherheit dienenden Wertpapiere muss ausschließlich zugunsten der Republik Österreich, diese vertreten durch das namentlich anzuführende Finanzamt, erfolgen. 15. Die Abgabenforderungen der Republik Österreich, zu deren…
…Einige der präsumtiven Erben hatten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht; 4 Kinder des Verstorbenen werden nun zu gleichen Teilen in das Erbe eingesetzt. Hinsichtlich des A und B ergeben sich dadurch keine Konsequenzen. Die 4 Erben nach C haben die der Verlassenschaft zugewiesenen Gewinne jedoch…
…verwiesen. Gegenüber dem Erlass aus dem Jahr 1996 ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen: | Erlass 1996 | Erlass 2013 | Anmerkung | 1. Bewertung | 1.1. Sachbezüge allgemein 1.2. Leistungen iZm landwirtschaftlichen Übergabsverträgen 1.3. Mietzinswerte | Anpassung der Verweise und Beträge…
…Verlassenschaft den Übernahmspreis gemäß § 14 Abs. 2 WEG 2002 - dies ist die Hälfte des Verkehrswertes (§ 2 Abs. 2 LBG) des Mindestanteils - zu bezahlen. Die Begünstigung des § 14 Abs. 3 WEG 2002 ist zu beachten. Dieser Übernahmspreis erhöht den Wert des Nachlasses und unterliegt - entsprechend der…
…Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach übereinstimmender Ansicht der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung schließen die Bestimmungen des Abschnitts III B lit. b des oben zitierten österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages ("Rechtshilfe bei der Vollstreckung") grundsätzlich auch Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein…
…Abgabenbescheid an die nicht rechtsfähige Personengemeinschaft erlassen, erscheint ein Sicherstellungsauftrag gegenüber den Gesellschaftern (Mitgliedern) als Gesamtschuldner nicht mehr zweckmäßig. In so einem Fall wären der oder die Gesellschafter (Mitglieder) mittels Leistungsgebot sofort in Anspruch zu nehmen und bestehende Hemmungen nach § 230 BAO mittels Vollstreckungsbescheid zu…
…BGBl. I Nr. 24/2007) Vermögensverwaltungsleistungen (Portfoliomanagement), die ein österreichisches Unternehmen gegenüber einem im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates angesiedelten Investmentfonds erbringt, unecht steuerbefreit, wenn der Fonds nach dem Recht dieses Mitgliedstaates als Sondervermögen iSd Art. 135 Abs. 1 lit. g RL 2006/112/EG anzusehen…
…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…