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4 Treffer462 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) eingebracht wurden. Das Gebot einheitlicher Entscheidungen gilt auch für Berufungsvorentscheidungen. 11.2.3. Vorlageerinnerung Das Recht zur Einbringung einer Vorlageerinnerung (§ 276 Abs. 6 BAO) steht jeder Partei des Feststellungsverfahrens zu. Zur Vorlageerinnerung siehe Berufungsvorentscheidungen, Erlass des BMF vom 30.10.2006, BMF…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die Normierung einer Steuerbefreiung erfüllt wird und damit kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…dem Geschenkgeber einen Gefallen zu erweisen, der den Geschenknehmer die Benzinkosten (sowie weitere Kosten, wie insbesondere AfA) als Gegenleistung zur Erlangung der Schenkung kostet. Da die Grenze der 15.000 Euro aber auch unter Abzug der Kosten offensichtlich überschritten ist, ist der Vorgang anzeigepflichtig gemäß…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte (EAS 1893). Unterlässt daher ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer ein Verfahren zur Geltendmachung ihm zustehender zusätzlicher Abzüge in der Schweiz, so kann nur der unter Abzug der ihm zustehenden Begünstigungen ermittelte Steuerbetrag auf Grund…