…Für ein derartiges Darlehen besteht rücksichtlich des § 15 Abs. 3 GebG keine Gebührenpflicht. 4. Wird bei einem Darlehen anstelle einer festen Verzinsung eine Gewinnbeteiligung für die Überlassung des Kapitals gewährt (partiarisches Darlehen), so ist der Tatbestand des § 2 Z 1 in Verbindung mit § 5 Abs…
Bei den übrigen Arten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (gärtnerisches, sonstiges land- und forstwirtschaftliches und restliches forstwirtschaftliches Vermögen) wird für das Wohngebäude und das land- und forstwirtschaftliche Grundstück jeweils ein eigener Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur…
1. ERBSCHAFTS- und SCHENKUNGSSTEUERGESETZ 1.1. §§ 2, 20 ErbStG Umfang (Berechnung) des Erwerbes bei Anrechnung von Vorempfängen Sachverhalt: Nach den Bestimmungen der §§ 788, 790 ABGB können bestimmte Vorempfänge auf den Erbteil angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass der Vorempfang dem Nachlassvermögen hinzugerechnet…
…Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2008 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
…Parteienvertreter als Gebührenschuldner gemäß § 13 Abs. 3 GebG herangezogen werden, obwohl der Bund gemäß § 2 Z 1 GebG persönlich gebührenbefreit ist? Lösung: Gemäß § 13 Abs. 3 GebG ist derjenige, der im Namen eines anderen eine Eingabe überreicht, neben dem Interessenten Gebührenschuldner (Gesamtschuldner). Bei Bestehen eines…
…vor, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Die Aufforderungen durch die Behörden tragen dem Servicegedanken sowie der Bürgernähe Rechnung. 3.2 § 11 GebG, § 13 Abs. 3 GebG - Zustellung und Entstehen der Gebührenschuld Fragestellung: Entsteht die Gebührenschuld iSd § 11 GebG bei Eingaben, wenn…
…bekannt ist, wird das Darlehen auf die einzelnen Miteigentumsanteile aufgeteilt. Das anteilige Darlehen wird als Belastung beim Miteigentumsanteil eingetragen. Der Erwerber hat die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Wohnbauförderungsdarlehens zu erfüllen. Fragestellung: Ist im Hinblick auf das Erkenntnis des VwGH vom 28. Juni 2007…
…Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
…unter anderem ein Bausparkassendarlehen zur weiteren Rückzahlung. Das Darlehen haftet zum Übergabsstichtag mit dem Betrag X aus, die Laufzeit beträgt insgesamt 25 Jahre, die Verzinsung betrug bei Zuzählung 6%, zum Übergabsstichtag 2,9%. Frage: Ist das übernommene Darlehen gemäß § 14 BewG 1955 abzuzinsen? Lösung: Für…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war. 2. Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen 2.1. Zahlungserleichterungen Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen kann es zu Liquiditätsengpässen oder Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Zahlungszielen kommen. Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar…
…Gesellschafterbeschluss gefasst, wonach anstatt der Geschäftsführerbezüge ein Gewinn in Höhe dieser Geschäftsführerbezüge ausgeschüttet wird. In Verlustjahren bleibt es bei der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Vergütung. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind diese Ausschüttungen als Geschäftsführer-Bezüge zu qualifizieren. Sie stellen daher Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar (vgl. auch…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009