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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…zum wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft bestehen und durch Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer festgelegt sein. Hingegen begründet eine bei Eintreten einer Verlustsituation mögliche Reduktion des vorgesehenen Stundensatzes auf 40% kein für einen Unternehmer typisches Risiko, sondern lässt vielmehr einen vom Erfolg der Geschäftsführertätigkeit unabhängigen Fixbezug…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden die sich aus diesen Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…unabhängig davon gemäß Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, der Besteuerung in Deutschland. 1.4. Art. 22 DBA-USA, BGBl. III Nr. 6/1998 - Anrechnung von Auslandssteuern 1.4.1. Sachverhalt Eine österreichische GmbH & Co KG ist 100-prozentiger Gesellschafter…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…da zwischen Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern entsprechende Ausgleichsvereinbarungen hinsichtlich der zu bezahlenden Steuer bestehen müssen. Bei den Ausgleichsvereinbarungen wird unterstellt, dass die beteiligten Gesellschaften die auf ihre Gewinne entfallende KöSt selbst tragen. Die wirtschaftliche Last verbleibt damit nicht beim Gruppenträger. b) Senkung des KSt-Satzes auf…