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2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…durch diese Vorgangsweise Lohnabgaben verkürzt werden (Schwarzarbeiter). 4.2.2.5. Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a und b FinStrG Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer vorsätzlich lit. a) Abgaben, die selbst zu berechnen sind oder Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…1983, 82/15/0158), Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG (zB VwGH 21.3.2002, 2001/16/0202), Abgabenhehlerei gemäß § 37 FinStrG (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011), Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 FinStrG. 5. Haftung der Gesellschafter (§ 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach …

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Behörde des Mitgliedstaates A hat die Streitbeilegungsbeschwerde wegen nicht fristgerechter Einbringung zurückgewiesen. Die zuständige Behörde des Mitgliedstaates B hat die Streitbeilegungsbeschwerde zugelassen. Die betroffene Person ist in diesem Fall berechtigt, einen Antrag auf Zulassung durch den Beratenden Ausschuss gemäß § 17 Abs. 1 EU-BStbG zu…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…Arbeitnehmer für die in Österreich ausgeübte Arbeitsleistung würde bei Vorliegen einer DBA-Betriebstätte in Österreich jedenfalls durch die Nichterfüllung der Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 lit. c DBA Deutschland Österreich zugeteilt werden und Deutschland wäre gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a conv. cit…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service…

BMF-280000/0066-IV/3/2016Erlass zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0066-IV/3/201601.05.2016

… 1 Abs. 2 KontRegG 2.2.a Fusionen von Banken Öffnungen und Schließungen von Konten und Depots im Zuge von Fusionen von Banken sind nach dem KontRegG zu melden. 2.2.b Im Ausland befindliche Zweigniederlassungen eines österreichischen Kreditinstituts /in Österreich befindliche Zweigstellen ausländischer Institute…

BMF-010105/0016-IV/4/2014Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010105/0016-IV/4/201407.02.2014

Die Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilung sind gemäß § 69 Finanzstrafgesetz in der ab 1.1.2014 geltenden Fassung auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen. Die ab 1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung…

BMF-010219/0027-VI/4/2012Ausschluss der Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0027-VI/4/201216.02.2012

Nach LRL 2012 Rz 173 ist bei Betrieben und Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts Liebhaberei im Sinne von § 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des…