…h. die "ruhende Verlassenschaft" ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Verstorbenen (OGH 8.3.2006, 7 Ob 38/06y). Die (ruhende) Verlassenschaft als juristische Person ist als solche nicht handlungs- bzw. prozessfähig, sondern bedarf eines Vertreters. Dies gilt auch für die Einreichung von Anbringen bei der Abgabenbehörde, etwa…
…auch allen Rechtsakten, die während der Geltung der aufgehobenen Berufungsentscheidung auf ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine…
…im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 anzuwenden ist, nicht entgegen.…
…dass eine offensichtliche Unrichtigkeit (im Sinn des § 293b BAO) vorliegt. 25.2. Frage Setzt die "Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten" ein Aktives Tun voraus oder reicht die Übernahme der elektronischen Erklärung? 25.3. Lösung § 293b BAO ist auch bei Übernahme von Unrichtigkeiten bei elektronischen Erklärungen zulässig. Nach…
…bei der Einreichung von Jahreserklärungen. Auch nach erfolgter Abweisung wird wieder eine Fristverlängerung beantragt. 26.3. Fragestellung Wie oft ist eine Verlängerung zulässig und wie lange? 26.4. Lösung Gemäß § 134 Abs. 2 BAO kann im Einzelfall auf begründeten Antrag die Frist zur Einreichung einer…
…Vertretung und Mittelverfügung gemäß § 2 Abs. 2 IO bereits entzogen ist. Auf die Monatsfälligkeiten vor der Insolvenzeröffnung ist bei Beurteilung der Haftungsfrage auch dann abzustellen, wenn es zu einer Lohnsteuernachforderung auf Grund einer Lohnsteuerprüfung kommt, die für mehrere Lohnzahlungszeiträume (Kalendermonate) desselben Kalenderjahres gemäß § 202 Abs…
…worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1971/24) ungeachtet der innerstaatlichen Verjährungsfristen umzusetzen sind. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006  …
…bei einer am 30. September 2006 erfolgenden Übereignung besteht zB für die Lohnsteuerbeträge, die nach dem 1. Jänner 2005 fällig werden (somit auch für die am 17. Jänner 2005 fälligen, auf den Lohnzahlungszeitraum Dezember 2004 entfallenden Lohnsteuerbeträge). Die Geltendmachung der Haftung ist nur insoweit zulässig…
…Zulässig wäre es allerdings, bei einer bereits beendeten zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft den Feststellungsbescheid "An A und weitere Beteiligte laut Einkünfteaufteilung" zu adressieren oder mit einem Verweis im Adressfeld auf eine dem Feststellungsbescheid beigelegte Liste zu versehen, in der die weiteren Beteiligten (auch im Fall…
…weg. Es wurde jedoch von deutscher Seite eine Verlängerung des Abkommensschutzes für den Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis 31. Juli 2008 zugesagt. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird daher angeregt, mit der Erlassung von Erbschaftssteuerbescheiden betreffend Sachverhalte, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember…
…303 BAO) oder eines sonstigen Titels (zB § 293b BAO) zur Abänderung der Abgabenfestsetzung des Verlustjahres erfolgen, weil darüber bereits im Veranlagungsbescheid entschieden wurde. Solche Maßnahmen sind grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig (vgl. § 302 BAO). Für eine erstmalige nachträgliche Feststellung der Nichtvortragsfähigkeit des…
…durch die Normierung einer Steuerbefreiung erfüllt wird und damit kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliegt. In dem Erkenntnis VfGH 25.2.1999, B 128/97, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Befreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG durch verfassungskonforme Interpretation bei allen Erwerben…
…ist auch für Zwecke der Anwendung des Artikels 19 Absatz 2 Satz 2 des Abkommens nur auf die Staatsangehörigkeit des ursprünglichen Ruhegehaltsempfängers abzustellen. Daher ist eine nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich steuerfrei zu stellende deutsche Staatspension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe auch dann…
…des halben Mindestanteils nach dem Verstorbenen durch Erben stellt einen Erwerb von Todes wegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955, durch andere Personen (Dritte) ein Rechtsgeschäft unter Lebenden dar. Wenn bei einer derartigen Vereinbarung der gesamte Mindestanteil (also auch jener des überlebenden Eigentumspartners…
…Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst erfolgen. Es muss eine Abgabenerhöhung bei der Überprüfung festgestellt worden sein. Bloße Feststellungen zur Abgabenbemessungsgrundlage reichen daher nicht aus (zB Feststellungsverfahren oder Gewinn eines Gruppenmitgliedes). 4.2. Feststellung eines Verdachts auf Vorliegen eines Finanzvergehens Nach …
…wonach bei Ermittlung des Gesamtumsatzes auch die nach Durchschnittssätzen zu versteuernden Umsätze - die gegebenenfalls mit 150% des Einheitswertes zu schätzen sind - einzubeziehen sind, ist in diesem Zusammenhang somit nicht anzuwenden. Anlässlich der kommenden Wartung der UStR 2000 Rz 2894 wird eine entsprechende Klarstellung aufgenommen werden…
…Hauptwohnsitz in Österreich besteht, muss zusätzlich auch noch ein Nachweis der Identität (Kopie eines Lichtbildausweises) hochgeladen werden (§ 5 Abs. 2 WiEReG). In Einzelfällen kann es sein, dass sich das Geburtsdatum oder der Geburtsort bei verstorbenen wirtschaftlichen Eigentümern nicht mehr eruieren lässt, beispielsweise wenn diese schon…
…im Firmenbuch findet bei der A-Real GmbH im Jahr 2002 eine Außenprüfung statt. Prüfungszeitraum sind die Jahre 1997 bis 2002. Der Großteil der Feststellungen bezog sich auf Normverbrauchsabgabe-Feststellungen beginnend ab Dezember 1997, weiters 1998 und 1999, kleinere Feststellungen ergaben sich auch für die…
…nur eine Sondernorm für bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung beim Veräußerer vorhandene Grundstücke darstellt. Für Grundstücke die erst danach angeschafft werden gilt die bereits zum Anschaffungszeitpunkt geltende allgemeine Regelung des § 30 Abs. 3 EStG 1988, der die Regeleinkünfteermittlung als grundsätzliche Einkünfteermittlungsmethode bei Grundstücksveräußerungen…
…Anspruch genommen werden soll(en). Es ist auch zulässig nach Erlassung eines Leistungsgebotes an einen der Gesamtschuldner einen (weiteren) Bescheid an einen vorerst nicht zur Abgabenleistung herangezogenen Gesamtschuldner zu richten. Durch die Rechtskraft des in einem anderen Verfahren erlassenen Bescheides ist der später herangezogene Gesamtschuldner…