…Sachverhalt 4 polnische Staatsbürger mit Familienwohnsitz in Polen stellen Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1 (unbeschränkte Steuerpflicht) für das Jahr 2013 im Juli 2014 beim Finanzamt A (Sitz des Arbeitgebers). Es liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Die polnischen Arbeitnehmer waren nur im Jahr 2013 befristet…
…Gestaltungen in Bezug auf konzernzugehörige Gesellschaften, müssen die gemäß § 22 Abs. 2 BAO damit verknüpften Rechtsfolgen eintreten. Ob die vorstehenden Leitgrundsätze insgesamt auch für einen Bankenkonzern übernommen werden können, bedarf einer gesonderten Prüfung. 3. Schwerpunkt Arbeitnehmer 3.1. Arbeitnehmerentsendung 3.1.1. Sachverhalt Ein polnisches…
… 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 Sachverhalt Ein in Österreich mit Familienwohnsitz ansässiger Arbeitnehmer erzielt Einkünfte in Deutschland als angestellter Investmentbanker und ist jeweils drei Tage pro Woche am Arbeitgeberort in Deutschland und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich…
Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte Bisher konnten Teilzeitkräfte kein Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Die Neuregelung sieht einen Anspruch auf Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte vor, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen…
…in Österreich Einkünfte und zwar aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, weil er im Inland einen Zweitwohnsitz hat. Von diesem fährt er an den Wochenenden zu seiner Familie (Ehefrau und Kind) nach Ungarn, wo sich der Familienwohnsitz befindet. Seine Ehegattin hat in…