RIS AI
934 Treffer317 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…kann, der der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. 6.5. Erwerbe durch/von Privatstiftungen oder Personengesellschaften iSd UGB Können Übertragungen von Grundstücken an/von Personengesellschaften (OG, KG), an denen ausschließlich Personen aus dem Familienkreis des § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 n.F…

BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…einer gesonderten Feststellung ausgewählt werden müssen, sind bloß potentiell begünstigt und erlangen die Begünstigtenstellung erst mit dieser Feststellung. Nicht in der Stiftungserklärung konkret bezeichnete Begünstigte erlangen ihre Begünstigtenstellung erst aufgrund einer Entscheidung durch eine dazu berufene Stelle iSd § 9 Abs. 1 Z 3 PSG oder…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Erbin zur Gänze abzugsfähig. Die Übernahme der Verbindlichkeit ist Gegenleistung für das Rechtsgeschäft unter Lebenden. 6.7 §§ 2, 6 ErbStG 1955 - Steuerpflicht bei Ausfolgungsverfahren Sachverhalt: Ein Erblasser mit letztem Wohnsitz in Belgrad hinterlässt seinem in Österreich lebenden Sohn A ein inländisches Sparbuch, über das bei…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…3.5.1, 3.5.2) auch dann, wenn andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen zur Begleichung des Anspruches verwendet werden. 3. Erbschaftssteuerliche Würdigung 3.1 Zur Lukrierung der Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG ist es erforderlich, dass die…

H 587/1-IV/4/00Vorliegen von Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Ungarn; Schenkung an Einrichtungen in Ungarn
geltende FassungErlässe & InformationenErlassH 587/1-IV/4/0013.09.2000

…Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14 lit. d ErbStG hinsichtlich Zuwendungen an als gemeinnützig oder mildtätig anzusehende ungarische Einrichtungen. 13. September 2000 Für…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…vom Schenker als auch vom Erwerber selbst gewollt ist. Für eine freigebige Zuwendung (im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955) genügt der einseitige Bereicherungswille des Zuwendenden (zB VwGH 16.12.1999, 98/16/0403). Der Bereicherungswille muss kein unbedingter sein. Es genügt…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…dh. der Stifter ist de facto Begünstigter und trotzdem Mitglied des Stiftungsvorstandes (vgl. § 15 Abs. 2 PSG). Für die Beurteilung, ob wirtschaftliches Eigentum des Stifters vorliegt oder nicht, kommt es daher nicht darauf an, ob die Villa ausschließlich auf die Bedürfnisse des Stifters zugeschnitten ist…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…als Veräußerung iSd § 24 EStG 1988 , die bei den übertragenden Kommanditisten zu einer Veräußerungsgewinnbesteuerung führt. Frage 2: Siehe oben; allerdings mit der Maßgabe, dass im Fall eines verunglückten Zusammenschlusses Personen, die mit einer Geldeinlage oder sonstigen Wirtschaftsgütern beitreten, die Rückwirkungsfiktion des § 24 Abs. 7 EStG…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…übernommen: Freibetrag für Betriebsübergaben (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987)Der bisher im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG 1955) normierte Freibetrag in Höhe von € 365.000 für die Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben kommt unter unveränderten Voraussetzungen zum Tragen. Er bezieht sich zur Gänze…

BMF-010206/0149-VI/5/2011Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 und Missbrauch iSd § 22 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0149-VI/5/201129.06.2011

…Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Auf Grund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die bloße Treuhandschaft, die auch zivilrechtlich zulässig ist, kann keinen Missbrauch iSd § 22 BAO…

BMF-010221/2177-IV/4/2007Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2177-IV/4/200721.12.2007

Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…Altvermögen werden dem gemeinen Wert des Grund und Bodens iSd § 18 KStG 1988 die gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal ermittelten Anschaffungskosten (86% bzw. 40% des gemeinen Wertes) als "Buchwert" gegenübergestellt. Dabei kann aus Vereinfachungsgründen auf den Grundwert gemäß § 2 Abs. 2 Grundstückswertverordnung (GrWV)…

BMF-010203/0328-VI/6/2013Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 EStG 1988 - Pauschale Einkünfteermittlung bei privaten Grundstücksveräußerungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0328-VI/6/201328.06.2013

…des § 30 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 kommt die pauschale Einkünfteermittlung nur bei Grundstücken, die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, zur Anwendung (Grundstücke des "Altvermögens"). Sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Zweck dieser Bestimmung bezieht sich § 30 Abs. 4 EStG…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…Liquidation der Gesellschaft stehende Veräußerung im Konzern beachtliche außersteuerliche Gründe vorlagen. § 8 Abs. 2 KStG 1988 ( KStR 2001 Rz 748 ff ) und § 4 EStG 1988 ( EStR 2000 Rz 1127 ff ) 1.2. Zahlungen an die Gattin des Geschäftsführers Eine GmbH zahlt an die Gattin des…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…7. Gemischte Schenkung | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 8. Tauschverträge über Grundstücke | 4. Tauschverträge über Grundstücke | Verkehrswertuntergrenze: Wert gem. § 26 Abs. 2 GGG | 9. Realteilung | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 10. Bauherrenmodelle | gestrichen | Siehe Punkt 2…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…1.2.1.4.4. 2.2.1.4.5. Anzeigepflicht Siehe Pkt. III.1.2.1.4.5. 2.2.2. § 3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 Diese Befreiung wurde aus dem ErbStG 1955 übernommen (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG…

BMF-010203/0411-VI/6/2015Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0411-VI/6/201509.08.2016

…in der Veranlagung zu berücksichtigen ist. Nicht verbrauchte Freibeträge können nach § 23 Abs. 2 KStG 1988 auch für eine Dauer von höchstens 10 Jahren vorgetragen werden. Begünstigte Spendenprojekte Die abgabenrechtlichen Begünstigungen stehen nach § 34 BAO dem Verein grundsätzlich dann zu, wenn durch die Betätigung gemeinnützige…

BMF-010221/0538-IV/4/2012Österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung zu Hinterbliebenenpensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0538-IV/4/201210.10.2012

Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…

BMF-010206/0048-VI/10/2006Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschüsse, Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des Urteils des EuGH vom 12.01.2006, C-494/03
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0048-VI/10/200628.03.2006

…weil Deutschland gemäß Art. 7 Absatz 2 der die Gesellschaftsteuer betreffende Richtlinie 69/335/EWG (Richtlinie betreffend indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital) die Gesellschaftsteuer abgeschafft hat. In den Niederlanden musste die Enkelgesellschaft hingegen Gesellschaftsteuer entrichten. Da der von der Muttergesellschaft erhobene Einspruch erfolglos…