…Bezuges. Bei der laufenden Lohnverrechnung werden 45,74 Euro Lohnsteuer und 502 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung erhält er neben der einbehalten Lohnsteuer von 45,74 Euro auch Negativsteuer in Höhe von 50,20 Euro. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juni 2007  …
…Euro zzgl. 10% Umsatzsteuer iHv. 4,09 Euro) und stellt diese einem Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung. Da die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer das Recht auf Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung unentgeltlich überträgt (unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung für den Bedarf des Personals), kommt es bei der Arbeitgeberin gemäß §…
…LKW-/Autobus-Lenker besorgt werden muss, ist unabdingbar für die Inbetriebnahme eines LKW/Autobusses des Arbeitgebers. Es liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, dass der Lenker eine Fahrerkarte beibringt, da er sonst seine Tätigkeit für den Arbeitgeber nicht ausüben kann. Eine private Verwendung der Fahrerkarte…
…Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro kann alternativ auch im Wege der Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) erfolgen. [2] Inkrafttreten Rückwirkend mit 1. Jänner 2013 (Ausnahme siehe 4. Absatz) Bundesministerium für Finanzen, 25. März 2013 a [1] Redaktionelle Anmerkung: "und organisatorischen" wurde im Rahmen einer Korrektur am 26…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…November 2004 und vom 2. April 2005 einvernehmlich festgestellt worden, dass die in Artikel 20 (Studenten und Lehrlinge) beschriebene Befreiung nicht für Zahlungen für den Unterhalt, das Studium oder die Ausbildung gilt, die ein Student erhält, der in Österreich ansässig ist oder in Österreich unmittelbar…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009