…Nr. 314/2019) heranzuziehen. Die CO2-Emissionswert-Grenze für das Jahr 2020 beträgt 141 Gramm pro Kilometer. Erstzulassung des Pkw ab 1. April 2020 und der WLTP-Emissionswert ist im Typen- bzw. Zulassungsschein NICHT ausgewiesen: Dies kann ausnahmsweise - zB bei auslaufenden Serien - der Fall sein…
…ist dieser im Rahmen der Besteuerung weiterhin ausschlaggebend. Ab 1. Jänner 2020 sind voraussichtlich für die Berechnung der Sachbezugswerte und der NoVA ausschließlich die nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelten CO2-Emissionen heranzuziehen. Hinweis für die Ermittlung des Sachbezugswertes: Es ist der CO2-Emissionswert laut Zulassungsschein…
Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr: "9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;" Diese Änderung wurde bereits…
…der Verkauf des Paketes durch den Hotelier bzw. durch den Tourismusverband an den Gast zu behandeln? 2. Wie ist die Abrechnung zwischen Hotelier und Tourismusverband zu behandeln? 3. Wann und in welcher Höhe entsteht die Steuerschuld bei den Leistungserbringern? Zu 1.: Nach UStR 2000 Rz…
…18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai 2002, GZ 09 1202/45-IV/9…
…beginnt, gilt zudem aufgrund einer Novelle des KFG 1967 vom 19. Juli 2024, BGBl. I Nr. 116/2024, nicht für Kraftfahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen, die von Vertriebenen aus der Ukraine mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht aufgrund einer Verordnung gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 verwendet werden. Diese…
…Neufahrzeuge für den Zeitraum von 1. April 2009 bis längstens zum 31. Dezember 2009. Die Ökoprämie wird für die ersten 30.000 Fahrzeuge, für die innerhalb des Geltungszeitraumes des Gesetzes ein vollständiger und korrekter Antrag gestellt wird, ausbezahlt. Sie beträgt 1.500 Euro und wird…
Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 32,806 Cent/kWh. Bundesministerium für Finanzen, 24. Oktober 2025