…A Z 3 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3. März 2000 (3) Punkt 2.5 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 21. und 27. März 2006 Kausalitätsprinzip bei Arbeitnehmern: Dem Arbeitsausübungsstaat steht gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens grundsätzlich das Recht auf Besteuerung der Arbeitseinkünfte…
…genannten Fälle nicht erstattungsfähig sind. Art. 13 Abs. 3 des Steuerabkommens-Schweiz und Art. 14 Abs. 3 des Steuerabkommens-Liechtensteinsehen eine Erstattung der Einmalzahlung lediglich dann vor, wenn diese zur Gänze oder zum Teil "ohne rechtlichen Grund" erfolgte. Ein rechtlicher Grund liegt etwa dann (zum…
…anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang (EAS 2527). Die Aussagen von Rz 39e des zitierten Kommentars sind damit insoweit überholt, als sie Einkünfte aus einer einzigen Quelle betreffen…
…ist. Bei Doppelansässigkeit ist die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nur dort gegeben, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Im anderen Staat errichtete Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in Österreich befindet, sind in jenen Abkommen, die dem Artikel 4 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens folgen…
…Ist dies der Fall, geht das Besteuerungsrecht an den für die Auslandstätigkeit gezahlten Löhnen des entsandten Arbeitnehmers bei entsprechender Integration des inländischen Arbeitnehmers in die ausländische Betriebstätte seines Arbeitgebers zur Gänze auf den ausländischen Staat über. In Österreich ist Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt oder Steueranrechnung - je…
…österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh.…
…dass keine Entlastung von der schweizerischen Abzugssteuer bei der kantonalen Steuerverwaltung erwirkt wurde und dass auch kein Anrecht besteht, eine solche zu erlangen. Es ist geplant, in der Erklärung für 2007 (L 1) einen entsprechenden Punkt aufzunehmen. Auch eine Information des Grenzgängerverbandes erscheint wichtig. 2…
…von Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) zu qualifizieren und unterliegen daher ausschließlich dem deutschen Besteuerungsanspruch. Dieser Gehaltsbestandteil wäre daher bei der Besteuerung in Österreich aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden und wäre lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA…
…die Einreichung der Abgabenerklärung eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen (§ 134 Abs. 2 BAO). Diese Nachfrist von mindestens einer Woche bei Nichtstattgabe des Antrages ist eine behördliche Frist iSd § 110 Abs. 2 BAO und somit wieder auf Antrag (unter Umständen auch wiederholt) verlängerbar…
…die Leasingraten nicht nur zur Erlangung der 5-prozentigen Quellensteuer, sondern auch bei Ermittlung des Betriebsgewinnes des Leasingnehmers als Mietzahlungen und daher insgesamt als Betriebsausgabe behandelt und nicht bloß den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil gewinnmindernd berücksichtigt; denn im letztgenannten Fall müsste daraus der Schluss…
…bei denen die Steuerpflichtigen die Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2010 angetreten haben. Da die Altersteilzeitaufstockungsbeträge an Arbeitnehmer, die erst ab 1. Jänner 2010 die Altersteilzeit begonnen haben, dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr erstattet werden, ist eine Zuordnung des Besteuerungsrechts…
…beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte). Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Steuerpflichtige jedoch auf Antrag die Option auf unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 ausüben. Wird in die unbeschränkte Steuerpflicht optiert, sind die Einkünfte des gesamten Kalenderjahres in eine einheitliche Steuerveranlagung einzubeziehen. In diesem Fall…