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BMF-010220/0103-III/11/2017Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Interpretation von Ausnahmen zu den Beitragstatbeständen gem. § 3 Abs. 1a Z 4-6 Altlastensanierungsgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2013
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0103-III/11/201709.06.2017

…I Nr. 103/2013 hält das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Folgendes fest: Voraussetzung für die beitragsfreie Verwertung von Bodenaushubmaterial, Erdaushub und mineralischen Baurestmassen ist unter anderem, dass diese "zulässigerweise" erfolgt, das heißt, entsprechende Genehmigungen…

BMF-010220/0222-IV/27/2005Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zum Altlastensanierungsgesetz betreffend die Rechtslage ab 1. Jänner 2006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0222-IV/27/200522.12.2005

…auf das Befördern von Abfällen zur Ablagerung auf einer Untertagedeponie angewandt werden kann. Wichtige Ausnahmen für Ablagerungsmaßnahmen von Abfällen finden sich in § 3 Abs. 1a Z 5 (Erdaushub einschließlich Bodenaushubmaterial) und § 3 Abs. 1a Z 10 (Rückstände aus Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen im Sinne der Abfallverbrennungsverordnung…

BMF-010220/0181-IV/8/2013Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zur Entledigungsabsicht am Beispiel Boden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0181-IV/8/201322.07.2013

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die mit Schreiben vom 11. April 2013, GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0029-VI/2/2013, herausgegebenen Erläuterungen zur Entledigungsabsicht am Beispiel Boden (siehe Info des BMF vom 8. Juli 2013, GZ. BMF-010220…

BMF-010220/0033-IV/8/2014Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen auf dem Gelände ihrer Entstehung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0033-IV/8/201407.03.2014

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat mit Schreiben vom 24. Februar 2014, GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0020-VI/2/2014, zu von der Bauwirtschaft aufgeworfenen Fragen betreffend die zeitweilige Ablagerung von Abfällen bei Bautätigkeiten die nachstehenden Erläuterungen herausgegeben: Zeitweilige…