§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…
Wenn ein Parteienvertreter erkennt, dass der Einheitswert nicht mehr aktuell ist, hat er im Falle, dass er die Steuer nicht selbst berechnet, sondern lediglich eine Abgabenerklärung macht, vorher beim Lagefinanzamt zu veranlassen, dass der Einheitswert aktualisiert wird? Lösung: Gemäß § 80 Abs. 1 BewG 1955 muss…
1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…
…sich aus dem ABGB. Nach § 550 ABGB steht mehreren Erben ein gemeinschaftliches Erbrecht zu. Daher entsteht zwischen ihnen kraft Gesetzes, unabhängig von ihrem Willen eine Rechtsgemeinschaft hinsichtlich ihres Erbrechtes. Eine Erbengemeinschaft ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. etwa Stoll, BAO-Kommentar Band 1, 799…
Dieser Erlass ersetzt den Erlass vom 30. Oktober 1995, GZ. 05 0201/1-IV/5/03. 1. Allgemeines Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an…
…erfolgen kann. Zur Bevollmächtigung eines Parteienvertreters über den Tod hinaus bzw. auf den Todesfall siehe oben Punkt 3.4.. Erzielt die Verlassenschaft auch nach dem Tod des Verstorbenen Einkünfte, so übernimmt die Erbengemeinschaft, die sich bis zur Einantwortung auf das Erbrecht bezieht (schlichte Rechtsgemeinschaft iSd §§…
1. Schenkungen 1.1 Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09…
I. Erbschafts- und Schenkungssteuer I. Erbschafts- und Schenkungssteuer Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und…
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
Mit der Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) vom 14.5.2014, LGBl. Nr. 70/2014, wurde in Umsetzung der bisherigen verfassungsrechtlichen Judikatur die Organisationsstruktur der Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften neu geregelt. Die neu eingeführten umfassenden Einflussmöglichkeiten der substanzberechtigten Gemeinden mittels des neu eingerichteten Organs des…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…
…Tirol. 1.2. Fragestellung Wie ist zwecks Erfassung der Einkünfte - insbesondere bei den Erben - nun vorzugehen? 1.3. Lösung Mehrere Erben bilden eine Rechtsgemeinschaft (Erbengemeinschaft), alle für einen und einer für alle, und zwar bis zur Einantwortung in Bezug auf das Erbrecht, nach Einantwortung in…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
1. GrESt-Bemessungsgrundlage 1.1. Gemeiner Wert 1.1.1. Haftung und Prüfpflichten des Parteienvertreters Ist im Falle der Kaufvertragserrichtung und Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch den Rechtsanwalt/Notar von einer Verpflichtung des Rechtsanwalts/Notars auszugehen, den Kaufpreis auf eine allfällige Diskrepanz zum gemeinen Wert des…
1. Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Feststellungserklärung Ab der Einkünftefeststellung für 2006 besteht - wie schon für die Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung - die grundsätzliche Verpflichtung, die Feststellungserklärung elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln (§ 43 Abs. 2 EStG 1988). Die Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsübermittlung entspricht der bei…