…Entwicklung von Anlagen, sowie die Vermietung der Betriebsliegenschaft an die AB-GmbH. Für ein größeres Projekt besteht aber dringender Kapitalbedarf. Die C-GmbH erwirbt nun in der Folge mittels einer Kapitalerhöhung zum Nominale Anteile an der AB-GmbH, so dass im Endergebnis eine Beteiligungsstruktur wie…
…11.2007 wurde von der Fa. A-GmbH der Antrag beim zuständigen FA auf Feststellung einer Gruppe ab 2007 gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 gestellt und auch positiv erledigt. Laut den vorliegenden Bilanzen verfügte die B-GmbH zum Zeitpunkt der Beteiligung der A-GmbH…
…zulässig (vgl. Krejci, Gesellschaftsrecht, S. 319). Hinsichtlich der Höhe der Beteiligung wird von der gesellschaftsrechtlichen Lehre vertreten, dass die Gesellschafter vereinbaren können, einen bestimmten Betrag für die zugesagten Dienstleistungen eines Gesellschafters als Kapitalanteil anzuerkennen (vgl. Krejci in Krejci, Reform-Kommentar UGB - ABGB, Rz 27 zu…
…führen und diese Umstände nicht gemäß Abs. 4 bis 6 leg.cit. (zB von den Grundbuchsgerichten, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder der SVA der Bauern) dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wird eine elektronische Abgabenerklärung an das FA GVG übermittelt, ist im Rahmen der Offenlegungs-…
…ist die Forschung und Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb im Bereich von alternativen Energieerzeugungssystemen. In den Jahren 2007 und 2008 beteiligen sich an AB-AG mehrere natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter, wobei die Beteiligungen unter Anwendung der Begünstigungen des Art. IV UmgrStG erfolgen.…
Nach Rz 5136 EStR 2000 setzt das Vorliegen eines Teilbetriebes einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Betriebes voraus, der es vermöge seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Der Teilbetrieb muss aus der Sicht des…
…Ansatz eines Siebentels der offenen Teilwertabschreibung. Durch die Abspaltung zum Stichtag 30.6.02 wird das Wirtschaftsjahr 02 der übernehmenden GmbH-B nicht unterbrochen. Der steuerliche Beteiligungszugang zum 1.7.02 fällt daher in das laufende von 1.1. bis 31.12.02 fallende Wirtschaftsjahr…
…einer Aufdeckung von stillen Reserven und damit zu einer Gewinnrealisierung. Für die Übertragung eines Wirtschaftsgutes durch einen Mitunternehmer auf seine Mitunternehmerschaft gelten dabei folgende Grundsätze: Auf Grund des Transparenzprinzips sind die Wirtschaftsgüter im Gesellschaftsvermögen einer Mitunternehmerschaft steuerlich den einzelnen Mitunternehmern im Umfang deren Beteiligung zuzurechnen…
…fest, bei deren Einhaltung eine Verlustübernahme nicht der Gesellschaftsteuer unterliegt: Es muss eine Verpflichtung (zB aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages) des Gesellschafters zur Verlustübernahme vorliegen. Die Verpflichtung zur Verlustübernahme muss vor Eintritt der Verluste eingegangen worden sein. Bei Erfüllen dieser Kriterien verhindert die Verlustübernahmeverpflichtung nämlich von vornherein…
…| 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -10.000 | | -1.000 (1) | | -11.000 Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X3 ereignet: 1. Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2…
…Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der Schweiz Kontakt im Wege eines Verständigungsverfahrens aufgenommen werden. Das Problem ist…
…der von der Obergesellschaft gehaltenen Anteile zu multiplizieren. Bei Vorliegen mehrerer Beteiligungen ist die Summe der gemeinen Werte zu bilden. Wurde Schulden zur Anschaffung der Beteiligung aufgenommen, so sind sie in ihrer zum Ermittlungszeitpunkt [Abschnitt 1 (1)] aushaftenden Höhe vom gemeinen Wert der Beteiligung abzuziehen…
…Abs. 4 ErbStG 1955 kommt nicht zur Anwendung. Zur Steuerpflicht des Sparguthabens: Gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 ist der Erbübergang von Geldeinlagen bei österreichischen Kreditinstituten von der Erbschaftssteuer befreit, soweit deren Erträge im Zeitpunkt des Todes der Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach…
…dass der Zusammenschluss nicht untersagt wird, verboten. Wegen Verstoßes gegen das zusammenschlussrechtliche Durchführungsverbot wurde daher vom Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde am 07.06.2005 eine Geldbuße in Höhe von 1,5 Mio. Euro verhängt, wobei das Weiterbetreiben des Zusammenschlusses ungeachtet des anhängigen Prüfungsverfahrens und…
…ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen im Wert (3-facher Einheitswert) von 240.000. A hinterlässt seinen Anteil und das Sonderbetriebsvermögen seinem Kind. Auf Grund der 30%igen Beteiligung des A kann das Kind höchstens 109.500 Freibetragsteil lukrieren (30% von 365.000). | Wert des Grundstückes …
…Höhe von ATS 9.645.250 ein steuerlicher Aufwand in Höhe von ATS 1.377.892 (Siebentelverteilung 2000-2006). Im Wirtschaftsjahr 2001, nachdem die Beteiligung bereits veräußert war, bezahlte die X-GmbH nach einer Betriebsprüfung bei der R-GmbH deren KSt-Nachzahlung in Höhe von…
…bzw. Motive ist der steuerlichen Würdigung zu Grunde zu legen. Angemessenes Mietentgelt bei Vermietung an die Trägerkörperschaft Sachverhalt Ein ausgegliederter Rechtsträger (Kommunalbetriebe GmbH; in der Folge: KB GmbH) einer Gemeinde (100 Prozent Beteiligung) kauft von der Gemeinde ein Gebäude, in dem die Musikschule untergebracht ist…
…unzulässig (VwGH 20.11.1985, 84/13/0220 und VwGH 04.03.1987, 86/13/0045). Ein Paketzuschlag ist ab einer Beteiligung denkbar, welche zur Ausübung von Minderheitsrechten berechtigt. Die Prüfung ob und in welcher Höhe ein solcher Paketzuschlag vorzunehmen ist, ergibt sich aus dem…
…Leistung vor, die gemäß § 16 BewG 1955 zu bewerten ist (versicherungsmathematische Berechnung). Hinsichtlich der Berechnung siehe das Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. Als zugrunde zu legende monatliche (jährliche) Leistung ist eine Miet- oder Pachtersparnis anzunehmen, die gemäß…
…KStG 1988 Behandlung von Kursdifferenzen bei Forderungen auf Beteiligungserträge Der Ausschüttungsbeschluss der ausländischen Kapitalgesellschaft erfolgt am 15.12.01 und wird mit 15.1.02 fällig gestellt. Die zu 25% beteiligte inländische Kapitalgesellschaft hat am Bilanzstichtag die Forderung auf die ausgeschütteten Beteiligungserträge mit dem Kurswert…