…daher ist ein Zuschlag gemäß § 40 BewG 1955 zu berechnen. Fall 5: Überwiegend fremde organische Abfälle werden nicht überwiegend im eigenen Betrieb verwertet (doppeltes Überwiegen). Lösung: Ein Gewerbebetrieb liegt vor, Grundflächen und Gebäude oder Gebäudeteile, die diesem Gewerbebetrieb dienen, sind als Betriebsgrundstück wie Grundvermögen zu…
…Pferde nicht im landwirtschaftlichen Betrieb gefüttert werden. Bewertung: Gemäß § 60 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 sind die den gewerblichen Tätigkeiten dienenden Wirtschaftsgüter (Flächen und Gebäude, Gebäudeteile) wie Grundvermögen zu bewerten (zB Reithalle, Reiterstüberl, Reitanlagen). Durch die Änderung der Vermögensart sind diese in Anwendung der …
…nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Die Vermietung von landwirtschaftlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen für nicht landwirtschaftliche Nutzungen stellt auch dann noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dar, wenn sie nur vorübergehend erfolgt (die landwirtschaftliche Nutzung bleibt weiterhin aufrecht) und von untergeordneter Bedeutung ist (zB Einstellung eines einzelnen…
…deren Anschaffungskosten oder Einlagewert, bezogen auf das jeweilige Wirtschaftsgut, den Betrag von 5.000 € übersteigen Den Erläuterungen ist ferner zu entnehmen, dass vor allem modellhaften Gestaltungen (gezieltes Ausnutzen des Abflussprinzips zur Darstellung von Verlusten) entgegengetreten werden soll. In diesem Fall bezieht sich der Grenzbetrag…
…die Wertentwicklung durch jährliche Berücksichtigung einer rechnerischen AfA im Anlageverzeichnis aufzuzeichnen. Dies dient in erster Linie der Evidenzierung des Buchwertes für Zwecke einer allfälligen Entnahme oder Veräußerung und der damit verbundenen Besteuerung der stillen Reserven. Auch hier ist der Ermittlung des Buchwertes immer der gesetzlichen…