Allgemeines Mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das SteuerreformG 2020, BGBl. I Nr. 103/2019, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom ("Eigenstrombefreiung", § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen…
Die im Nationalrat am 8. Juli 2014 beschlossene Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes hat zwei Zielrichtungen: Einerseits soll der Befreiungskatalog erweitert werden, sodass der Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Primärenergiequellen bis zu 25.000 kWh/Jahr befreit wird und andererseits wird eine Bagatellregelung eingeführt…
…Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen (§ 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe. Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quotenregelung ausgenommen (§ 134a Abs. 2 BAO), außer diese betreffen Grenzgänger…
…Abs. 1 bzw. Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987), Anmeldungen gemäß § 13 Abs. 1 GrEStG 1987, Abgabenerklärungen gemäß § 10 KVG, Jahresabgabenerklärungen gemäß § 5 Abs. 4 Elektrizitätsabgabegesetz, § 6 Abs. 4 Erdgasabgabegesetz, § 6 Abs. 4 Kohleabgabegesetz und gemäß § 4 Abs. 3 Werbeabgabegesetz 2000, Steuererklärungen gemäß …
…UStG 1994 (Umsatzsteuervorauszahlungen), § 6 Abs. 3 Erdgasabgabegesetz, § 6 Abs. 3 Elektrizitätsabgabegesetz und § 6 Abs. 3 Kohleabgabegesetz. Für Umsatzsteuervorauszahlungen gilt lediglich der Abs. 4 des § 201 BAO. Zur Anwendung des § 201 BAO für die Festsetzung von Landes- und Gemeindeabgaben siehe Abschnitt 3.2. 1.2. Abgabenbescheid …
…Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer, Kammerumlage, Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe. Nach dem vom Nationalrat beschlossenen Abgabenänderungsgesetz 1998 kann bzw. muss die Selbstberechnung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Hundertsatzgebühren und damit verbundenen festen Gebühren nach dem Gebührengesetz sowie bei der Gesellschaftsteuer vorgenommen werden (zur Entrichtung siehe Punkt 7). Beispiel: Die…
Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 32,806 Cent/kWh. Bundesministerium für Finanzen, 24. Oktober 2025