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VS-1105/6-III/11/98Verwaltungsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungErlässe & InformationenErlassVS-1105/6-III/11/9819.05.1998

…für Steuer- und Zollpolitik und Gesetzgebung D.E. WITTEVEEN | Der Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen D. SCHWEISGUT | Der Direktor der Zollverwaltung A. RAWSTHORNE Kombinierte Nomenklatur - Korrelationstafel, Stand vom 1. Jänner 1998 Nomenclature combinée - Tableau de corrélation, état au 1 janvier 1998 Gecombineerde nomenclatur …

2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

…oder Bestandteile, jeglicher Baugruppen oder anderer Vormaterialien in Waren der Informationstechnologie | 18 | Verarbeitung von Erzeugnissen der Codes 2707 oder 2710 der Kombinierten Nomenklatur zu Erzeugnissen der Codes 2707, 2710 oder 2902 der Kombinierten Nomenklatur | 19 | Umwandlung in Abfälle und Reste, Zerstörung…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…einem Ausgleichszoll, einem Schutzzoll oder einer zusätzlichen Abgabe infolge einer Aussetzung von Zugeständnissen unterlägen, wenn sie zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet würden, oder ob sich das Verbot darauf beschränkt, dass durch die Verwendung von Ersatzwaren in diesen Fällen keine ungerechtfertigten Einfuhrabgabenvorteile entstehen dürfen…

2025-0.578.117Information zu der am 7. August 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Invasive gebietsfremde Arten (VB-0337)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.578.11707.08.2025

…| Reynoutria × bohemica (Chrtek & Chrtková) DE: Bastard Staudenknöterich EN: Bohemian knotweed FR: Renouée de bohème | ex 0602 90 50 | ex 1209 99 99 (Samen) | Des Weiteren wurde in den Erläuterungen zur Tabelle für Spalte iv folgende Nummer hinzugefügt: (16): Lampropeltis getula (Linnaeus…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

…wird darauf hingewiesen, dass sich diese Vorgangsweise ändern kann, sofern es seitens der Europäischen Union eine allgemeine Vorgangsweise gibt und dass im Fall der nicht ordnungsgemäßen Erledigung des Verfahrens der zur Sicherheitsleistung verpflichtete Beteiligte für die Abgaben herangezogen wird. Bundesministerium für Finanzen, 4. Mai 2016…

2026-0.817.113Information zu der am 01. Oktober 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.817.11301.10.2026

Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…

2025-0.720.135Information zur Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.720.13518.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…

BMF-010219/0265-VI/4/2007Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen im Hinblick auf die geänderten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0265-VI/4/200711.07.2007

…ergänzt am 22. Februar 2005). Für die steuerliche Einstufung von Pritschenwagen werden künftig die neuen Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur maßgebend sein. Bezüglich der bereits auf dem Markt befindlichen Pritschenwagen wäre die sofortige Umsetzung der neuen Erläuterungen für zahlreiche Autoimporteure und Kfz-Händler, die unter Bedachtnahme…

SZK-010313/0054-ZV/2009NCTS-TIR; Vorgangsweise bei Teilentladungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/0054-ZV/200921.01.2009

Bei Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt…

2025-0.684.779Information zur Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.684.77908.01.2026

…Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS) gibt es noch Übergangsregelungen zur weiteren Nutzung von e-Zoll. Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212) bereits berücksichtigt Bundesministerium für Finanzen, 8…

2025-0.740.179Information zur Arbeitsrichtlinie Zentralafrikanische Republik Embargo (AH-2306)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.740.17913.11.2025

Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…