…für Steuer- und Zollpolitik und Gesetzgebung D.E. WITTEVEEN | Der Sektionschef im Bundesministerium für Finanzen D. SCHWEISGUT | Der Direktor der Zollverwaltung A. RAWSTHORNE Kombinierte Nomenklatur - Korrelationstafel, Stand vom 1. Jänner 1998 Nomenclature combinée - Tableau de corrélation, état au 1 janvier 1998 Gecombineerde nomenclatur …
…oder Bestandteile, jeglicher Baugruppen oder anderer Vormaterialien in Waren der Informationstechnologie | 18 | Verarbeitung von Erzeugnissen der Codes 2707 oder 2710 der Kombinierten Nomenklatur zu Erzeugnissen der Codes 2707, 2710 oder 2902 der Kombinierten Nomenklatur | 19 | Umwandlung in Abfälle und Reste, Zerstörung…
…einem Ausgleichszoll, einem Schutzzoll oder einer zusätzlichen Abgabe infolge einer Aussetzung von Zugeständnissen unterlägen, wenn sie zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet würden, oder ob sich das Verbot darauf beschränkt, dass durch die Verwendung von Ersatzwaren in diesen Fällen keine ungerechtfertigten Einfuhrabgabenvorteile entstehen dürfen…
…| Reynoutria × bohemica (Chrtek & Chrtková) DE: Bastard Staudenknöterich EN: Bohemian knotweed FR: Renouée de bohème | ex 0602 90 50 | ex 1209 99 99 (Samen) | Des Weiteren wurde in den Erläuterungen zur Tabelle für Spalte iv folgende Nummer hinzugefügt: (16): Lampropeltis getula (Linnaeus…
…wird darauf hingewiesen, dass sich diese Vorgangsweise ändern kann, sofern es seitens der Europäischen Union eine allgemeine Vorgangsweise gibt und dass im Fall der nicht ordnungsgemäßen Erledigung des Verfahrens der zur Sicherheitsleistung verpflichtete Beteiligte für die Abgaben herangezogen wird. Bundesministerium für Finanzen, 4. Mai 2016…
Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…
…ergänzt am 22. Februar 2005). Für die steuerliche Einstufung von Pritschenwagen werden künftig die neuen Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur maßgebend sein. Bezüglich der bereits auf dem Markt befindlichen Pritschenwagen wäre die sofortige Umsetzung der neuen Erläuterungen für zahlreiche Autoimporteure und Kfz-Händler, die unter Bedachtnahme…
Bei Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt…
…Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS) gibt es noch Übergangsregelungen zur weiteren Nutzung von e-Zoll. Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212) bereits berücksichtigt Bundesministerium für Finanzen, 8…
Mit Wirkung vom 22. Oktober 2025 hat die Übergangsphase zur parallelen Nutzung von "e-Zoll ECS2" und das Automated Export System (AES) geendet. Seit 23. Oktober 2025 ist in der Ausfuhr ausschließlich das neue Ausfuhrverfahren AES anzuwenden. Mit Inkrafttreten des Automatischen Export Systems (AES) werden…