…Antrag nach Fristablauf bei der zuständigen Zollstelle einlangt, verlängert. Die Rechtsgrundlage dazu ist Artikel 174 UZK-DA. Artikel 174 UZK-DA Frist für die Erledigung eines besonderen Verfahrens (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Auf Antrag des Inhabers eines Verfahrens können die Zollbehörden die…
…Judikaturänderungen), so ist eine diesbezügliche Haftung des Erwerbers gemäß § 14 BAO ausgeschlossen. Die Beweislast für das Kennen oder Kennen müssen trifft die Abgabenbehörde. § 14 BAO enthält keine dem § 1409 Abs. 2 ABGB entsprechende Regelung über eine Beweislastumkehr für Erwerbe durch nahe Angehörige (im Sinn des …
…zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam…
…Schwierigkeit eines Negativbeweises ändert die Beweislast grundsätzlich nicht. Denn denjenigen, der sich auf das Nichtvorliegen von Tatsachen oder Umständen beruft, kann die Feststellungslast ohnehin nur treffen, wenn der Gegner - das Finanzamt - substantiiert Tatsachen oder Umstände vorgetragen hat, die für das Vorliegen des Positivums sprechen (BFH…
…Pflichtiger berät sich informell in einem persönlichen Gespräch über einen geplanten Umgründungsvorgang mit einem Finanzbeamten. Er möchte dann eine schriftliche Auskunft über das Gespräch und die rechtliche Beurteilung des Finanzbeamten. 4.2. Frage Handelt es sich bei einem solchen Auskunftsersuchen bereits um einen Antrag im…
…Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegen den Ursprung und die Unversehrtheit des Dokuments (ErwGr 59 eIDAS-VO). Erfordert eine Transaktion ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer juristischen Person, ist eine qualifizierte elektronische Signatur eines…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…