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BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden Grundstücksgleiche Rechte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle (zB Gold, Silber), Gold- oder Silbermünzen Kunstwerke…

2026-0.629.265Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.629.26527.07.2026

…verwendete Luftfahrtgüter wie unterstützende Bodengeräte, Stör-/Abfangsysteme, Startsysteme und Servomotoren sowie Flugabbruchsysteme für unbemannte Luftfahrzeuge oder Flugkörper); Einfuhr: •Weitere Einfuhrbeschränkungen für Güter wie Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien (Zinkoxide und Chromoxide), Tallöl, Glaswaren und Autoteile, die Russland erhebliche Einnahmen…

2026-0.628.970Information zur Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo (AH-2073)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.628.97027.07.2026

…Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit seine Beteiligung an dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen um folgende Güter (Anhang XXVII der VO (EG) Nr. 765/2006): Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien (Zinkoxide und Chromoxide), Tallöl…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (zB VwGH 25.05.2004, 2000/15/0120). 2.7 Bewegliches körperliches Vermögen Beispiele für bewegliches körperliches Vermögen sind Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Kraftfahrzeuge, Segelboote, Motorboote…