Die Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016
…Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen Vom Anwendungsbereich sind folgende Wirtschaftsgüter erfasst: Grund und Boden Grundstücksgleiche Rechte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle (zB Gold, Silber), Gold- oder Silbermünzen Kunstwerke…
…verwendete Luftfahrtgüter wie unterstützende Bodengeräte, Stör-/Abfangsysteme, Startsysteme und Servomotoren sowie Flugabbruchsysteme für unbemannte Luftfahrzeuge oder Flugkörper); Einfuhr: •Weitere Einfuhrbeschränkungen für Güter wie Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien (Zinkoxide und Chromoxide), Tallöl, Glaswaren und Autoteile, die Russland erhebliche Einnahmen…
…Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit seine Beteiligung an dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen um folgende Güter (Anhang XXVII der VO (EG) Nr. 765/2006): Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien (Zinkoxide und Chromoxide), Tallöl…
…Drittstaaten als auch innerhalb der Union gleichermaßen gelten, hat der BREXIT auf diese Beschränkungen keine Auswirkungen. VB-0710, Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz Die Einfuhrbeschränkungen für Edelmetallgegenstände gelten nunmehr auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland, da Waren, die zwischen Nordirland und der EU27 befördert…
…mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Betriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (zB VwGH 25.05.2004, 2000/15/0120). 2.7 Bewegliches körperliches Vermögen Beispiele für bewegliches körperliches Vermögen sind Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Kraftfahrzeuge, Segelboote, Motorboote…