…einen Auslegungsbehelf zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 in…
… 4 iVm § 3 Z 5 EU-MPfG nicht erfüllt sein wird. Der Erwerb einer maßgeschneiderten Gestaltung durch den relevanten Steuerpflichtigen muss nicht mit dem Tag der Bezahlung der Leistung des Intermediärs im Zusammenhang mit der meldepflichtigen Gestaltung übereinstimmen. Eine Gestaltung ist durch den relevanten Steuerpflichtigen…
…4 Abs. 4 Z 2 DPMG besteht eine Registrierungspflicht für einen Plattformbetreiber nur dann, wenn dieser weder im Inland noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder qualifizierten Drittland steuerlich ansässig oder eingetragen ist, dort verwaltet wird oder eine Betriebsstätte unterhält. Meldende Plattformbetreiber mit Sitz, Ort…
Dieser Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 3. Mai 2016, BMF-280000/0070-IV/3/2016 . 1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Entdeckung und steuerlichen Verwertung von Kapitalabflüssen, die…
…Zweigniederlassungen eines österreichischen Kreditinstituts /in Österreich befindliche Zweigstellen ausländischer Institute Im Ausland befindliche Zweigniederlassungen eines österreichischen Kreditinstituts unterliegen nicht der Meldepflicht gemäß KontRegG hinsichtlich der im Ausland geführten Konten. Zweigstellen österreichischer Kreditinstitute im Ausland wären allerdings auf Basis der Umsetzung der EU-Amtshilfe-RL (bzw…
1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Einrichtung eines Kontenregisters nach internationalen Vorbildern. Dabei dienen die Inhalte des Kontenregisters und insbesondere die Konteneinschau der Durchführung von gerichtlichen Strafverfahren, verwaltungsbehördlichen…
…Mai 2025, 2025-0.347.224 wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Als teilnehmende Staaten gelten einerseits sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§ 91 Z 1 GMSG; vgl Richtlinie 2011/16/EU idF Richtlinie 2014/107/EU), andererseits Staaten und Territorien, die in § 1 der…
Die Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Rechtslage ab 1. Januar 2010: Wird eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an einen Unternehmer erbracht, muss der Umsatz seit 1. Januar 2010 in der Zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Anwälte, Steuerberater und andere Freiberufler, die grenzüberschreitende Dienstleistungen an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet…
…nicht möglich. Ein Empfang von Informationen aus zentral in Österreich eingereichten Mindeststeuerberichten soll nach Angaben der Slowakei jedoch spätestens Ende Dezember 2026 möglich sein. ***** Nach eigenen Angaben und einer Information der EU-Kommission ist eine zentrale Einreichung des Mindeststeuerberichts in Zypern seit dem 31. Mai…
Gemäß § 109b Abs. 2 Z 2 EStG 1988 betrifft die Mitteilungspflicht ua. Leistungen, "die sich auf das Inland beziehen". EStR 2000 Rz 8320 führt diesbezüglich aus, dass dieses Tatbestandsmerkmal jedenfalls auf Vermittlungsleistungen zutrifft, die inländisches Vermögen betreffen. Die EStR 2000 geben in diesem Punkt die…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026
1. Von der Meldeverpflichtung umfasste Stiftungen Zielsetzung der Norm ist, die Transparenz österreichischer Privatstiftungen zwecks Bekämpfung der internationalen Geldwäsche zu erhöhen. Daher sind grundsätzlich alle Privatstiftungen iSd Privatstiftungsgesetzes - somit auch gemeinnützige Privatstiftungen - von der Meldeverpflichtung des § 5 PSG umfasst. Aufgrund des eingeschränkten Stiftungszwecks und der…
…1. Im Hinblick auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erstmals anzuwendenden Bestimmungen der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (im Folgenden: Amtshilferichtlinie)…
Das Kontenregister folgt dem Grundsatz, dass nur jene Daten abgebildet werden, die von Kredit- oder Finanzinstituten gemeldet werden. Mit Beendigung der Konzession (zB durch Konkurs, Rechtsübergang, Sanktion,....) bzw. Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird es in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein…
Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die…
Mit Verordnung (EU) 2016/793 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 953/2003 kodifiziert. Dies wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie preislich gestaffelte Arzneimittel (VB-0234) berücksichtigt. Materielle Änderungen ergeben sich dadurch nicht. Bundesministerium für Finanzen, 7. Juni 2016
Die Arbeitsrichtlinie Tellereisenverordnung (VB-0332) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016