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2026-0.502.801Information zu der am 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.502.80119.06.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026

2026-0.660.805Information zu der am 18. September 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (VB-0221)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.660.80518.09.2026

…Brom-1-(4-chlorphenyl) propan-1-on) KN Code 2914 79 00. Somit gilt ab dem 18. September 2026 folgendes: für die Ausfuhr dieser Stoffe in Drittländer gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 ist eine Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode im elektronischen Abfertigungssystem "X035") erforderlich…

2026-0.097.362Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.097.36212.02.2026

…zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 getroffen. Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission vom 9. Februar 2026 wurde eine Liste der Drittländer, die gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU)2026/261 des Europäischen Parlaments und des Rates von der vorherigen Genehmigung…

2020-0.819.267Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union (BREXIT); Auswirkungen im Bereich der Verbote und Beschränkungen (VB)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.819.26717.12.2020

…00:00 MEZ/CET, für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich sowie den Kanalinseln und der Insel Man und der Union die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer. Damit gelten Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen für Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich in die EU und Ausfuhrverbote und Ausfuhrbeschränkungen…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…würde die Informationsübermittlung von den Vorjahresumsätzen abhängen, sofern es sich nicht um Personen handelt, die hauptsächlich Finanz- und Investitionstätigkeiten ausüben. Bi- oder multilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittländern sind nicht vom automatischen Informationsaustausch erfasst, wenn das internationale Steuerabkommen, in dessen Rahmen die Verständigung ausgehandelt…

BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…Verkehr Für Beförderungen von Wein und Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs innerhalb des Steuergebiets sieht das österreichische Verbrauchsteuerrecht keine Verpflichtungen vor.   III. Export in Drittländer 1. Beförderungen im Verfahren der Steueraussetzung Erfolgt die zollamtliche Ausfuhr- und Austrittsabfertigung bei einem österreichischen Zollamt, also im Steuergebiet…