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BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange…

BMF-010203/0357-VI/6/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0357-VI/6/201628.10.2016

…2011/15/0149) reagiert; der VwGH hat dabei ausgesprochen, dass "wenn die Drittanstellung eines Geschäftsführers ernsthaft gewollt ist und dementsprechend durchgeführt wird, [...] dem Geschäftsführer die Bezüge seitens der ihn beschäftigenden Gesellschaft und der verleihenden Gesellschaft jene Entgelte zuzurechnen [sind], die ihr für die Gestellung des…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen). Bezieht sich diese Aussage auch auf die Konzerngestellung? Lösung EStR 2000 Rz 104 bezieht sich nur auf "zwischengeschaltene" Kapitalgesellschaften, wenn also zB der Vorstand einer Aktiengesellschaft seine Anstellung zur Aktiengesellschaft über eine gesonderte…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen Bezughabende Norm Art. 4 Abs. 1 OECD-MA, Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 Sachverhalt A In den letzten zehn Jahren etablierte sich in einem stillgelegten Hotelbetrieb eine Büroadresse, die zu 75% als Anschrift von so genannten Domizilgesellschaften…