3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…1988, Artikel 22 DBA-Tschechien 5.2. Sachverhalt Ein österreichischer Unternehmer verleast Fahrzeuge (LKW) an ein tschechisches Schwesterunternehmen. In Tschechien werden in den Jahren 2008 bis 2010 5% Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer sollte auf die österreichische KöSt angerechnet werden. 5.3. Fragestellung Fraglich ist, in…
…Gesellschafter A und B zu KESt-pflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem § 27 EStG 1988 . In einem zweiten Schritt tauschen die Gesellschafter A und B den Vorteil aus der verdeckten Ausschüttung in Höhe des angemessenen Agios gegen eine Werterhöhung ihrer jeweiligen Beteiligung an der C-GmbH…
…3. Lösung § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den …
…zusätzliche Abzüge geltend zu machen. Pro schulpflichtigem oder in Ausbildung stehendem Kind können ein Differenzbetrag von CHF 2.000,-, sowie Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a) geltend gemacht werden. Der sich aus den beiden genannten Abzugsmöglichkeiten resultierende Steueranteil wird rückerstattet. Der Antrag ist unter Angabe…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in Höhe von ATS 9…
…veranlagungspflichtig und unterliegt in beiden Staaten der unbeschränkten Steuerpflicht. Er spendet einen beträchtlichen Betrag an eine österreichische karitative Einrichtung und macht die Spende bei der österreichischen Veranlagung als Sonderausgaben geltend. Aus den vorgelegten deutschen Steuerbescheiden ist ersichtlich, dass dieser Spendenbetrag bereits bei der Veranlagung in…
…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden: Der Komplementär (meist Vater) entnimmt den entsprechenden Betrag von seinem Verrechnungskonto und überweist diesen an den (die) Kommanditisten (meist Kinder) zur Abdeckung der aufgelaufenen Verlustbeträge. In…
…da derartige Dividenden zum 31. Dezember 1993 bereits der KESt unterlegen sind (vgl. EAS 2880 vom 4. September 2007 zum umgekehrten Fall von aus der Schweiz stammenden Beteiligungserträgen). Dividendenausschüttungen an in Drittstaaten ansässige Muttergesellschaften, die einer Beteiligung von weniger als 10% zugrunde liegen und in…
…Entscheidung klar hervorgeht, welcher Umfang der verhängten Geldbuße auf die Abschöpfung der Bereicherung entfällt. Fehlt es an einer entsprechenden Darlegung und kann der Steuerpflichtige auch nicht auf andere Weise den klaren Nachweis für die Höhe des Abschöpfungsanteils erbringen, lässt sich objektiv nicht erkennen, in welchem…
…Behaltedauer die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94a Abs. 1 EStG 1988 Anwendung findet (vgl. UmgrStR 2002 Rz 987). Sollte Unsicherheit im Hinblick auf das Vorliegen einer missbräuchlichen Gestaltung und das mögliche Haftungsrisiko des Abzugsverpflichteten nach § 95 Abs. 2 im Hinblick auf eine Entlastung an der Quelle…
…vierter Teilstrich EStG 1988 KESt-Pflicht für von Gemeinden verwaltete Pensionsversicherungsbeiträge (KStR 2001 Rz 1473) Nach dem oberösterreichischen Gemeinde-Bezügegesetz 1998 haben die Gemeindeorgane für jedes Kalendermonat ihrer Funktion im voraus einen monatlichen Pensionsversicherungsbeitrag iHv 11,75% des Bezuges an die jeweilige Gemeinde zu leisten…
…auf Rückerstattung der KESt für die Jahre 2010 bis 2014 nur für sich selbst. In allen Anträgen führt der (ehemalige) Verlassenschaftsvertreter aus, dass ihm die Rückzahlung der abweichenden Erbquote deshalb zustehe, weil er der Vertreter der Verlassenschaft sei. Auf Grund einer Anfrage an das Gericht…
…Besteuerungskonflikt innerhalb einer bestimmten Frist nicht im Verständigungsverfahren bereinigt werden konnte. Diese sog. Schiedsklauseln sind in den einzelnen Abkommen unterschiedlich ausgestaltet (siehe Anlage 3), orientieren sich aber idR an Art. 25 Abs. 5 OECD-MA. Zusätzlich werden durch das MLI neue Schiedsklauseln eingeführt (siehe Kapitel…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
…2 PSG). Für die Beurteilung, ob wirtschaftliches Eigentum des Stifters vorliegt oder nicht, kommt es daher nicht darauf an, ob die Villa ausschließlich auf die Bedürfnisse des Stifters zugeschnitten ist oder nicht bzw. ob es sich um Luxuswirtschaftsgüter handelt oder nicht. Zur Ergebniskorrektur auf Ebene…
…der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, sondern in pauschalierter Form der Besteuerung unterzogen (z.B. durch Erhebung einer Quellensteuer von den Zahlungen an einen inländischen Bauunternehmer mit verlust- und gewinnbringenden Baustellen oder durch Besteuerung fiktiv angesetzter Einnahmen und Ausgaben), dann muss davon ausgegangen werden, dass mit der…