…Ein de facto Geschäftsführer ist kein Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG; seine Heranziehung zur Haftung ist daher unzulässig (UFS 3.8.2005, RV/1238-W/04). Maßgebend für die Vertreterhaftung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer…
…11.2. Fragestellung Abgrenzung zwischen de facto Geschäftsführer (siehe UFS vom 03.08.2005, RV-1238-W/04) vom gewillkürten Vertreter einer GmbH (§ 83 BAO, siehe Stoll, BAO, Bd I, § 9, Seite 116). Sollte eine konkludente Bevollmächtigung des tatsächlich tätigen "Geschäftsführers" nachweisbar sein, bestünde auch…
…Wechsel de-facto nicht vorgenommen worden sei. Isabella H. könne nur im Sinne des bisherigen Gesellschafter Ewald H. handeln und diese Treuhand sei auch ausreichend offen gelegt worden. Änderung der organisatorischen Struktur: Wird verneint, weil der bisherige Geschäftsführer nach wie vor im Unternehmen die Geschäftsführung…
…unechte Subventionen sind solche Entgelte, welche auf Grund eines de facto Leistungsaustausches zwischen Subventionsgeber und leistendem Unternehmer (Subventionsempfänger), auf Grund einer vertraglichen, leistungsorientierten Verpflichtung zwischen Subventionsgeber und leistendem Unternehmer (Subventionsempfänger), von einem anderen als dem Empfänger einer Leistung dem leistenden Unternehmer (Subventionsempfänger) gewährt werden. Derartige…
…österreichischen Regionalbüro aus wird der zentraleuropäische Raum abgedeckt, und zwar durch folgende Tätigkeiten: Durchführung von Firmenpräsentationen, Erstellung von Finanzberichten, Fact-Sheets und Prospekten (zwecks Information über die ausländische Investmentfondsgesellschaft, deren Produkt und deren Fondspreise). Mitarbeit an den Marketingunterlagen, Info-Broschüren, Websitematerial und Newsletter. Durchführung von…
…wenn auf die Villa ausschließlich der Stifter ungehindert zugreifen kann, ohne dass der Stiftungsvorstand irgendeinen Einfluss darauf nehmen kann oder bei einer Verletzung der Unvereinbarkeitsbestimmungen, dh. der Stifter ist de facto Begünstigter und trotzdem Mitglied des Stiftungsvorstandes (vgl. § 15 Abs. 2 PSG). Für die Beurteilung…
…17/0002). Es ist daher beispielsweise zulässig, neben einer Berufung (als Primärantrag) einen Antrag auf Berichtigung nach § 293b BAO (als Eventualantrag) zu stellen. Das Antragsrecht ist nicht befristet (außer de facto durch die Verjährung). 4.3. Erledigung des Antrages Der Antrag unterliegt der Entscheidungspflicht (vgl. …
…21 Abs. 9 UStG 1994. Bezieht sich die Höchstgrenze des Verspätungszuschlages von 2.200 Euro nunmehr auf einen Monat, was de-facto eine Verdreifachung bedeuten würde? Es handelt sich bei der Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages um eine Ermessensentscheidung, wobei im Zuge der Ermessensausübung darauf…