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BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…1987 (Selbstberechnung durch Parteienvertreter), § 3 Abs. 4a GebG (Hundertsatzgebühren, Selbstberechnung durch Parteienvertreter), § 33 TP 5 Abs. 5 GebG (Bestandverträge), § 33 TP 8 Abs. 4 GebG (Darlehensverträge), § 33 TP 22 Abs. 6 GebG (Wechsel), § 10a KVG (Gesellschaftsteuer), § 6 Abs. 1 Feuerschutzsteuergesetz 1952, § 4 Abs. 1 WerbeabgG, …

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…Jänner 1995: § 6 Abs. 1 Z 3 KVG) erfüllt. Ist für die Hingabe eines Darlehensbetrages neben einer variablen, an den Gewinn des Unternehmens geknüpften Leistung auch eine feste Verzinsung vereinbart, so ist für die Einordnung als partiarisches Darlehen maßgebend, ob die Vereinbarung einer festen Verzinsung…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…1993, 90/14/0264, EStR 2000 Rz 1201). Ein Darlehensvertrag zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter sollte schon aus Gründen der Beweissicherung für den Darlehensgeber schriftlich abgeschlossen werden. Besteht kein schriftlicher Vertrag, so wäre zumindest eine schriftliche Dokumentation über die das Darlehen betreffenden Vertragsinhalte, also…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

Da Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich…