…Artikel 28 Abs. 2 DBA-2000 gestützt werden kann. Die österreichische Seite vertritt die Auffassung, dass diese Voraussetzung nicht vorliegt, wenn österreichisches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht worden ist und der Begünstigte oder Letztbegünstigte seinen Wohnsitz aus Österreich nach Deutschland verlegt hat. Sie hält…
…dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr erstattet werden, ist eine Zuordnung des Besteuerungsrechts für diese Zahlungen auf der Grundlage von Artikel 18 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) nicht mehr möglich. Eine Steuerfreistellung dieser Beträge kommt daher bei in Österreich ansässigen Arbeitnehmern…
…sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs. 1 BAO bereits abgelaufen ist, müsste der abkommensgemäße Rechtszustand auf Antrag in einem Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) hergestellt werden. Bundesministerium für Finanzen, 8. Juni 2012
…Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr erstattet werden, ist eine Zuordnung des Besteuerungsrechts für diese Zahlungen auf der Grundlage von Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) nicht mehr möglich. Eine Steuerfreistellung dieser Beträge kommt daher bei in Österreich ansässigen Arbeitnehmern nicht mehr in Betracht. Zahlungen…
…km). Die Landung bzw. Eine Zwischenlandung erfolgt dann im Ausland. Lösung Die für das Bordpersonal von Flugzeugen geltende Sonderregelung des Art. 15 Abs 5 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, kommt nur zum Tragen, wenn das Flugzeug im "internationalen Verkehr" betrieben wird. Soweit das…
…China | Portugal | Deutschland | Schweden | Frankreich | Schweiz | Großbritannien | Slowakei | Indonesien | Thailand | Israel | Tunesien | Italien | Ungarn | Kanada | Zypern | Liechtenstein | Auch wenn im DBA-Deutschland 2002, BGBl. III Nr. 182/2002…
…und der Republik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, (im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet) haben die zuständigen Behörden Österreichs und Deutschland die folgende Konsultationsvereinbarung…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…
Oberallgäu | 87490 | 09780122 | Halfing | Rosenheim | 83128 | 09187139 | Halsbach | Altötting | 84553 | 09171119 | Hausham | Miesbach | 83734 | 09182119 | Hauzenberg | Passau | 94051 | 09275126 | Hebertsfelden | Rottal-Inn | 84332 |…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Auslegung von Artikel 17 des Abkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) behandelt. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Absatz 1 des…
…Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und…
…August 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen Ärzteversorgung Rentenbezüge der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft konstituiert ist, sind als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind…
…führt nach Art. 10a des DBA zu "Einkünften, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind". Die in Deutschland ansässigen Gesellschafter haben ein Anrecht auf Herabsetzung des österreichischen Kapitalertragsteuerabzuges auf 15%. Eine derartige…
…eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden dann aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine Grenzgängersondervorschrift enthält.(EAS 1553). (Abschnitt A Pkt. 6 des Ergebnisprotokolls vom 3. März 2000). …
…3. Mai 2000, 04 1482/13-IV/4/00, AÖF Nr. 103/2000, betreffend "Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag", "Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models", "Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH", "Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG", "Manpower-Leasing von Österreich nach Deutschland"…
…Soweit die Leistung auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, ist sie nur zu 25% zu erfassen. Dieses Besteuerungsrecht wird durch das DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, nicht eingeschränkt, da private Ruhebezüge dem Besteuerungsanspruch des Ansässigkeitsstaats unterliegen…
…können. 1.7.2. BMF/FB IStR a) Entgelte für Urheberrechte Art. 17 Abs. 1 zweiter Satz DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, sieht ein Quellenbesteuerungsrecht für Vergütungen, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung des Namens, des Bildes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte…
…Sachverhalt ab? Lösung Ein von einer in Österreich ansässigen Person in Deutschland betriebenes Unternehmen gilt aufgrund der Unternehmensdefinition gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. f DBA-D, BGBl. III Nr. 18/2002, für Zwecke der Anwendung des DBA-Deutschland als in Österreich ansässiges Unternehmen, ohne…