…Seite die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt und gelangen nur insoweit zur Anwendung, als die Einkünfte "nach diesem Abkommen" im anderen Vertragsstaat (Belarus) besteuert werden dürfen. Wird die in Art. 13 DBA vorgesehene Verteilungsnorm aufgrund der Suspendierung nicht mehr angewandt, dürfen diese Einkünfte nicht "nach diesem Abkommen"…
…Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass eine Pensionsabfindung vor Eintritt des Pensionsalters von Art. 18 des Abkommens erfasst sein könnte, dann lägen im Abkommen "nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte" vor, die nach Art. 21 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995…
… 1 Abs. 2 EStG 1988 zur unbeschränkten Steuerpflicht führt und auch nach deutschen Rechtsvorschriften unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet wird, ist gemäß Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 DBA Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, zu prüfen, in welchem Staat die engeren persönlichen und…
…DBA-Auskunftsklauseln bzw. Abkommen über den Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreements - TIEA) in Betracht. Mit folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. Jänner 2026 eine "umfassende" Amtshilfe: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus…