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SZK-010313/0054-ZV/2009NCTS-TIR; Vorgangsweise bei Teilentladungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/0054-ZV/200921.01.2009

Bei Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

…Mai 2015 dahingehend verschärft, dass bei einem drittländischen Betrieb Beschäftigte dieses Verfahren nur mehr für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe verwenden dürfen. Dies hat zur Folge, dass die bisher erlaubte darüberhinausgehende…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

…zu stellen hat und eine eventuelle Befreiungsmöglichkeit (zB nach § 56 ZollR-DG [1] für die EUSt) abzusprechen. Ebenso ist in der Bewilligung über den drittländischen Versender als Verfahrensinhaber abzusprechen. Die Zollanmeldung wird aufgrund dieser förmlichen Bewilligung im Namen des Versenders, der der Verfahrensinhaber ist, abgegeben…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

…Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung erlaubt: Tiere nach Art. 223 UZK-DA, soweit sie: als Haustiere von Reisenden mitgeführt werden oder zur Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder…

BMF-010304/0008-IV/8/2009Information zu der am 18. Juni 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie "Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010304/0008-IV/8/200918.06.2009

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder…

2021-0.000.826BREXIT: Neue Vorschriften im grenzüberschreitenden Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, die sich aus der vorläufigen Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens EU-UK ab 1. Jänner 2021 ergeben
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.000.82604.01.2021

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode kommt mit 1. Jänner 2021 das Handels- und Kooperationsabkommen Großbritannien und Nordirland provisorisch zur Anwendung. Für den Bereich des Straßengüter- und Straßenpersonenverkehrs ergeben sich vorbehaltlich künftiger Änderungen durch die Vertragsparteien verkürzt…

BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…Verbrauchsteuersystem werden die allgemeinen Bestimmungen zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung beschrieben. Artikel 17 Absatz 3 der Richtlinie legt fest, dass diese Verfahrensbestimmungen auch für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die dem "Nullsatz" unterliegen und nicht in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind, anzuwenden sind…

SZK-010313/1203-ZV/2008Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko (gemäß Art. 340a Zollkodex-DVO)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/1203-ZV/200830.12.2008

Mit Verordnung (EG) Nr. 1192/2008 (veröffentlicht im ABl. Nr. L 329 vom 06.12.2008) wurden die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (Zollkodex-DVO) geändert. Unter anderem wird mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit…

BMF-010311/0032-IV/8/2015Information zur Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800); Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0032-IV/8/201513.05.2015

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von "Gebrauchtwaren" herausgegeben und unter https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/anwendungen/berichte-publikationen.main veröffentlicht. Mit diesem Handbuch (deutsch/englisch) werden Kriterien für die Unterscheidung…

2025-0.684.779Information zur Arbeitsrichtlinie Tunesien-Embargo (AH-2212)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.684.77908.01.2026

In der Ein- und Ausfuhr ist nunmehr ACCS (Austrian Customs Clearance System), das neue zentrale Zollabwicklungssystem in Österreich, das das alte e-Zoll ablöst und den Anforderungen des EU-Zollkodex (UZK) anzuwenden. In der Ausfuhr ist ausschließlich das AES System anzuwenden. Für die Einfuhr (AIS…

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…

2022-0.126.125Information zu der am 17. Februar 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.126.12517.02.2022

Im Hinblick auf Anhang 15 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl. EG Nr. L 149 vom 30.4.2021 S. 10, kann für Weine der Position 2204…