…Rz 8006a). Für Einkünfte, die ab dem 24. Mai 2007 zugeflossen sind, besteht neben der Bruttobesteuerung die Möglichkeit einer Nettobesteuerung (EStR 2000 Rz 8006b ff). Der Steuerabzug kann nach Maßgabe der folgenden Regelungen in besonders gelagerten Fällen unterbleiben." Bundesministerium für Finanzen, 16. April 2008
…je nach Betragshöhe progressiv ansteigt und auf die Familien- und Konfessionsverhältnisse Rücksicht nimmt. Bei Sonderzahlungen erhöht sich der Steuersatz entsprechend. Werbungskosten sind in den Tarif eingebaut, durch die Bruttobesteuerung werden auch die im Bruttobetrag enthaltenen Kinderzulagen und SEG-Zulagen voll besteuert; Pflichtbeiträge (AHV, ALV, NBU…
…eine dem Art. 17 Abs 2 OECD-MA entsprechende Regelung enthält. Ist dies der Fall, kann diese Bruttobesteuerung von den an den Verein gezahlten Vergütungen uneingeschränkt vorgenommen werden. Enthält das DBA hingegen nur eine dem Art. 17 Abs 1 OECD-MA entsprechende Regelung, die lediglich…
1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1. DBA Österreich-Schweiz; Nachträgliche Geltendmachung von zusätzlichen Abzügen in der Schweiz 1.1. Sachverhalt Die Schweizer Steuerbehörden (im konkreten Fall das Kantonale Steueramt St. Gallen) haben im Februar 2007 sämtlichen aus Österreich…
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002; § 1 Abs. 2 und 3 EStG 1988 - Wohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen 1.1.1. Sachverhalt a) Der Steuerpflichtige hat in Österreich einen Wohnsitz und…
1. Pensionen gemäß Artikel 18 DBA-Thailand und OECD-Musterabkommen 1.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 EStG 1988, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, § 26 Abs. 1 BAO, Artikel 4 Abs. 2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1…
1. Grundaufzeichnungen hinsichtlich 183-Tage-Klausel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht 1.1. Bezughabende Norm § 115 BAO, Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR, EAS 523 1.2. Sachverhalt Herr A lebt mit seiner Familie in Wien. Er ist bei der A AG in Wien beschäftigt…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 vom 2. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) hat die Europäische Kommission unionseinheitlich festgelegt, dass eine fest gebundene Ware (sog. "Fotobuch") aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 cm × 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen…
Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…