…für den Gegenstand (Brennholz) oder seine Bestandteile regelmäßig kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte bzw die Feststellung der Selbstkosten kaum möglich ist, kann sich eine Eigenverbrauchsbesteuerung nur gemäß § 3a Abs. 1a UStG 1994 im Zusammenhang mit den anfallenden Aufwendungen für die Schlägerung und Bringung bzw. für…
…höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des § 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen kommendes Ereignis, das unabwendbar, dh. durch die unter den gegebenen Umständen vom…
…Selbstschlägerung: 70% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 60% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 2 50% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 1 Bei Holzverkäufen am Stock: 30% der Betriebseinnahmen bei der Bringungslage 3 20% der Betriebseinnahmen bei den Bringungslage 1 und 2. Bundesministerium für Finanzen…
…siehe auch EStR 2000 Rz 7325). Im Zuge dessen ist die Kalamität durch eine Bescheinigung der zuständigen Forstbehörde nachzuweisen, in der schlüssig das Vorliegen und die Art der höheren Gewalt sowie das Ausmaß der dadurch notwendigen Nutzung dargestellt wird. Bundesministerium für Finanzen, 1. September 2014
…selbständig geführt wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert, so wäre nach Rz 5134 letzter Satz EStR 2000 vom Vorliegen eines…