…aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (§§ 78 und 82 EStG 1988) besteht. Der Zufluss des Vorteils iSd § 19 EStG 1988 findet erst mit der Verwendung der Bonusmeilen statt…
…künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung der Einkunftsverluste und kein Comeback-Bonus zu. b)Trifft lit. a) nicht zu gilt: Übersteigt die Summe aus den steuerpflichtigen Nebeneinkünften zuzüglich von im…
…Corona-Krise abzufedern, wird ein weiteres Sicherheitsnetz für Förderungswerber eingezogen. Im Rahmen der Auszahlungsphase 2 wird ein Comeback-Bonus in Höhe von EUR 500 sowie ein Zusatzbonus in Höhe von EUR 100 für den geförderten Betrachtungszeitraum gewährt (siehe Punkt 6. und Punkt 7.); darüber hinaus…
…und im konkreten Fall für den Arbeitnehmer kein Vorteil besteht (VwGH 21.04.2016, 2013/15/0259). Nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind Bonusmeilen, die einem Dienstnehmer von einem Dritten im Zuge eines Vielfliegerprogramms gewährt werden (VwGH 29.04.2010, 2007/15/0293), Bei Arbeitnehmern…