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BMF-010220/0085-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0085-IV/5/201918.04.2019

…Behandlung von Bier, einschließlich Biermischgetränken, fest. Durch das Bundesgesetz, mit dem die Biersteuer an das Gemeinschaftsrecht angepasst wird (BierStG 1995), wurden die Bestimmungen der Alkoholsteuerstruktur-RL betreffend Bier in nationales Recht umgesetzt. 1.1.1. Steuergegenstand Als Bier im Sinne des Art. 2 der Alkoholsteuerstruktur…

BMF-010220/0204-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliches Verfahren bei der Bevorratung von Donauschiffen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0204-IV/5/201910.01.2020

…umfasst alle Überwachungsmaßnahmen des Zollamtes, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass verbrauchsteuerpflichtige Waren der Besteuerung im Steuergebiet oder im übrigen Gebiet der Europäischen Union entzogen werden. Im Hinblick auf die Überprüfung der Voraussetzungen für die Verbrauchsteuerfreiheit gemäß § 7 Abs. 1 VStBefrV haben die Zollämter…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…3 Mineralölsteuergesetz 2022 unzulässig. Zulässig ist die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 30a FinStrG hingegen bei Nachforderungen betreffend übrige Verbrauchsteuern, sofern diese nicht als Eingangsabgaben zu qualifizieren sind (etwa Tabaksteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer). § 30a Abs. 5 FinStrG steht darüber hinaus der Anwendung des Verkürzungszuschlags bei sonstigen bundesrechtlichen…

2020-0.357.374Einführungserlass - Änderung des Schaumweinsteuergesetzes 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.357.37418.06.2020

1. Allgemeines Schon das Regierungsprogramm 2020 - 2024, "Aus Verantwortung für Österreich" sieht eine Streichung der Schaumweinsteuer als Bagatellsteuer vor. Eine Abschaffung der Schaumweinsteuer wäre jedoch aus EU-rechtlichen Gründen nicht zulässig, insbesondere Regelungen im Zusammenhang mit Beförderungsverfahren innerhalb der Union müssen beibehalten werden. Der Steuersatz…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009