…Einkunftsart) in entsprechender Höhe vor. Im Ergebnis liegt eine Art "Doppelmaßnahme" vor. Die Bereicherung der den Anteilsinhabern nahestehenden Privatstiftung zu Lasten der Körperschaft bewirkt eine verdeckte Ausschüttung an die beiden Anteilsinhaber, der darin liegende Vorteil (Kapitalbeteiligung an der N GmbH und Forderung an die N…
…wird ebenfalls nicht vereinbart. Insgesamt bleiben die negativen Anschaffungskosten bis auf weiteres in Summe für die Besteuerung erhalten. Bei einer nachfolgenden Ausschüttung würden daher nur 20% des Bilanzgewinnes in Höhe von EUR 3,6 Mio. mit 25% KESt zu versteuern sein. 6.3. Fragestellung Welche…
…Abs. 2 KStG 1988 zuzurechnen oder wie der BFH neuerdings befindet als außerhalb des § 10 KStG 1988 liegende Kursgewinne oder Kursverluste zu sehen? Kursdifferenzen aus Forderungen betreffend offene Ausschüttungen aus Schachtelbeteiligungen im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 teilen das Schicksal der Schachtelbeteiligung, sodass…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 1.1. Allgemeines …
…auf das Darlehenskapital-Subkonto umzugliedern. Ist dies nicht oder nur zum Teil möglich, kommt einer nachfolgenden Darlehenstilgung - als verdeckte Ausschüttung - in Höhe des fehlenden Evidenzkontenstandes zwingend die Eigenschaft einer Einkommensverwendung zu. 4.3. Führung und Vorlage der Evidenzkonten 4.3.1. Zeitliche Erfassung am Evidenzkonto…
…über einen eigenständigen, sich abhebenden Betrieb verfügt, ist kein Anwendungsfall des § 2 Abs. 4a EStG 1988 gegeben. 3. Verrechnungskonto des Gesellschafters und verdeckte Ausschüttung 3.1. Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 8 Abs. 2 bis 4 KStG 1988, KStR 2013 Rz 562, 565 ff…
Auf Grund eines mit der niederländischen Finanzverwaltung hergestellten Einvernehmens sind zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung im Verhältnis zu den Niederlanden gemäß § 48 der Bundesabgabenordnung ab 1. Jänner 2003 Dividendenzahlungen niederländischer Gesellschaften an österreichische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des…