…im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von RCo von seinem Wohnsitz in Staat S auszuüben. Mangels anderer Tatsachen und Umstände ist die Wohnung keine feste Geschäftseinrichtung von RCo und damit keine Betriebsstätte von RCo in Staat S. 4. Anwendung Die im Update zum OECD-MK 2025…
…der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten Fällen so). Zur Durchführung von Art. 13 Abs 4 DBA-Schweiz kann im Übrigen mit der…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…Ansässigkeitsstaat dieser Person besteuert werden. Im Falle eines positiven Qualifikationskonflikts wird der Eintritt einer Doppelbesteuerung unter sinngemäßer Berücksichtigung der Ausführungen des Abschnitts E des OECD-Kommentars zu Artikel 23A und Artikel 23B des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen…
…eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeberbegriff des Art. 15 DBA-CSSR Bezughabende Norm Art. 15 DBA-CSSR, Art. 15 OECD-MA Sachverhalt Ein Arbeitnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft (idF Ö-Co) eines internationalen Konzerns wurde im Jahr 2007 zur Schwestergesellschaft in die Slowakei (idF S…
…offenzulegen. Hinsichtlich der kombinierten Anwendung von Anrechnungs- und Befreiungsmethode wird auf die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2012 verwiesen. 4. Anrechnung ausländischer Steuer bei begünstigter Montageregelung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 4.1. Bezughabende Norm Art. 23 B OECD-Musterabkommen 4.2. Sachverhalt…
…auf der Grundlage des Kausalitätsprinzips und nicht des Zuflussprinzips aufgeteilt (vgl. österreichisch-deutsche Verständigung vom 23. Juni 1999, AÖF Nr. 134/1999). Nach Art. 15 OECD-MA werden daher Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten von Arbeitnehmern idR dort erzielt, wo der Arbeitnehmer zwischen der…
…sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" (Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage für eine Änderung einer bisher gegenteilig geübten Verwaltungspraxis herangezogen werden soll. Hierzu hätte es daher einer auf Verordnungsstufe stehenden Durchführungsregelung bedurft. Durch dieses Verständigungsverfahren sind die Aussagen der EAS…
…ansässige Gastlehrer, die von § 25 EStG 1988 erfasst werden und daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, regelmäßig unter jene Zuteilungsregel der österreichischen DBA, die dem Art. 15 OECD-MA nachgebildet sind. Ist ihr Arbeitgeber die österreichische Bildungseinrichtung, wird das Besteuerungsrecht Österreich selbst dann zugeteilt, wenn…
… EAS 3194; EAS 3384). Kommt es aufgrund der COVID-19 Pandemie zu vorübergehenden Unterbrechungen einer Bauausführung oder Montage, führt dies - vorbehaltlich einer allfälligen abweichenden bilateralen Vereinbarung - grundsätzlich zu keiner Hemmung des Fristlaufs (OECD Secretariat, Updated Guidance on Tax Treaties and the Impact of the COVID…
Der Fiskalausschuss der OECD hat am 27. Juni 1995 eine revidierte Fassung des OECD-Berichts "Verrechnungspreise und Multinationale Unternehmen" (1979) zur Veröffentlichung freigegeben. Der Rat der OECD hat in einer am 13. Juli 1995 verabschiedeten Empfehlung den Mitgliedstaaten der OECD ua empfohlen, dass ihre Steuerverwaltungen…
…sollte überlegt werden, insbesondere die LStR 2002 Rz 870 entsprechend zu adaptieren/zu präzisieren. Variante: Wenn der Steuerpflichtige im Jahr 2014 Einkünfte aus Immobilienveräußerungen (oder Kapitalvermögen) von € 650.000,-- und dessen Gattin iHv € 100.000,-- bezogen hätten, hätte die Gattin zivilrechtlich zwar wiederum…
…in welchem Vertragsstaat sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Anmerkung: Die Verständigungsvereinbarung vom 1. 6. 1994 hatte folgenden Wortlaut: "Solange sich keine anderweiten Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben, wird im Fall von Geschäftsführern weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten…
…ihren Unterschieden ergeben, quantifizierbar sind (siehe in diesem Sinn 2.7 Ziffer. 2 der OECD-VPG). Eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit einer konzerninternen Finanzierung mit jener durch Kommerzbanken ist nicht gegeben, weil die unternehmerischen Zielsetzungen von Banken und jene von anderen Wirtschaftskonzernen unterschiedlich sind. Während im Fall…
…österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh.…
…64/1975, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde die Frage behandelt, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Österreich auf Einkünfte für unselbständige Arbeit anwendet, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschifffahrt dient, ausgeübt wird, wenn diese Vergütungen…
…Kausalitätsprinzip Grundsätzlich gilt im Bereich des Einkommensteuergesetzes für außerbetriebliche Einkünfte das Zu- und Abflussprinzip (§ 19 EStG 1988). Findet allerdings aufgrund eines DBA das Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Anwendung, hat dieses hinsichtlich des Besteuerungsrechts Vorrang vor dem Zuflussprinzip (vgl. EAS 1579 und EAS 1872).  …
…gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Artikel 9 Abs. 2 DBA-Ö/Deutschland Österreich zu. Die von dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich abgeführten Lohnabgaben sind daher zu Recht in Österreich entrichtet worden. Aus Absatz 8 des OECD-Kommentars zur Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist kein…
…Juni 2014 auf der DBA-Ebene vom Wechsel des Arbeitgebers an die die Arbeitskraft nutzende Tochtergesellschaft (wirtschaftlicher Arbeitgeber) auszugehen. In diesem Fall geht das Besteuerungsrecht mangels des in Art. 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA vorgesehenen Merkmals der Nichtansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitstaat auf…
…der OECD gefassten Empfehlung vom 24. Jänner 1991. Sollte ab 1992 beobachtet werden, dass durch Anwendung dieser Auslegungsgrundsätze im Verhältnis zu einzelnen Staaten Doppelbesteuerungen oder Doppelnichtbesteuerungen auftreten, wäre hierüber dem Bundesministerium für Finanzen zu berichten; dies gilt insbesondere hinsichtlich jener DBA-Partnerstaaten, die nicht der…