…Art. 6 Abs. 1 EU-Schiedsübereinkommen ist der Antrag im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens oder - im Gegensatz zum Verständigungsverfahren nach DBA - im Betriebsstättenstaat einzubringen. Bei verbundenen Unternehmen kann der Antrag auch im Staat der Tochtergesellschaft eingebracht werden. Enthält ein Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens keine Bezugnahme…
…welche unter den Vorbescheid fallen; 3.2.d. der Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft sowie der unmittelbaren Muttergesellschaft sowie der Ansässigkeitsstaat der Geschäftsleitung bzw. der Betriebsstättenstaat (je nachdem welcher Staat den Vorbescheid erteilt); 3.2.e. die Ansässigkeitsstaaten sämtlicher nahestehender Dritter, die direkt oder indirekt Zahlungen…
…entsteht zwar auch ein Besteuerungsrecht der Republik Ö, aber das Besteuerungsrecht des nunmehrigen Betriebsstättenstaates geht nicht verloren. Die im Gesetz seit dem AbgÄG 2004 vorgesehene Aufwertung bei Erhalt des Besteuerungsrechts der Republik Österreich aufgrund eines DBA mit Anrechnungsmethode ist vor dem Sinn und Zweck der…
1. Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen Bezughabende Norm Art. 4 Abs. 1 OECD-MA, Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 Sachverhalt A In den letzten zehn Jahren etablierte sich in einem stillgelegten Hotelbetrieb eine Büroadresse, die zu 75% als Anschrift von so genannten Domizilgesellschaften…
Die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung durch Steuerhoheitsgebiete erfolgt durch die Einführung einer Primär-Ergänzungssteuer (PES) und einer Sekundär-Ergänzungssteuer (SES) sowie optional einer nationalen Ergänzungssteuer (NES). Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) definiert, unter welchen Voraussetzungen anerkannte PES-, SES- oder NES-Regelungen eines Steuerhoheitsgebietes vorliegen (§ 2 Z…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
1. Die Behandlung des Arbeitslohns im Zusammenhang mit im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern…
1. Steuergegenstand (§ 1 KommStG 1993) Rz 1 Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
1. Pensionen gemäß Artikel 18 DBA-Thailand und OECD-Musterabkommen 1.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 EStG 1988, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, § 26 Abs. 1 BAO, Artikel 4 Abs. 2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1…
Nachstehend werden im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die mit der deutschen Finanzverwaltung in den Ergebnisprotokollen vom 14. Mai und vom 23. Juni 1999 abgestimmten DBA-Auslegungsergebnisse bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Im Rahmen eines gemäß Artikel 25 DBA Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis…
…in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, die in österr. Betriebstätten erlitten werden, erst ab dem Wirtschaftsjahr 1998 generell im Betriebstättenstaat zu berücksichtigen. Die Verlustverwertung bis zum Wirtschaftsjahr 1997 ist grundsätzlich Deutschland überlassen. Nur soweit eine steuerliche Verwertung nach deutschem Recht nicht vorgenommen werden kann, weil bereits Rechtskraft…
bis zum Zweifachen des verkürzten Betrages, höchstens 50.000 Euro | bis zu sechs Wochen | Fahrlässige Verkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht | bis zum Einfachen des verkürzten Betrages, höchstens 25.000 Euro | bis zu drei Wochen | Vorsätzliche Nichtentrichtung…