3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…Vorgang unter Artikel 7 DBA-Tschechien, wodurch kein tschechischer Besteuerungsanspruch begründet wird und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (EAS 1034 und EAS 2623). Bei Abschluss eines formal als Mietvertrag (Leasingvertrag) bezeichneten Vertrages kann es allerdings international zu Qualifikationskonflikten kommen, wenn nach österreichischem Recht …
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
1. Allgemeines Sind die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, können Anwartschafts- oder Leistungsberechtigte bei der Pensionskasse bis zum 31.10.2012 einen schriftlichen Antrag auf Einhebung der pauschalen Einkommensteuer stellen - Optionserklärung (§ 48b Abs. 3 PKG). Eine ausgeübte Option kann auch nur bis zum 31.10.2012 widerrufen…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…§ 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 - Geltendmachung eines österreichischen Besteuerungsanspruches 2.3.1. Sachverhalt Ein italienischer Abgabepflichtiger mit Hauptwohnsitz in Italien kauft am 14.10.2004 eine Eigentumswohnung am Nassfeld/Kärnten um 70.640 Euro und verkauft sie mit KV v. 14.03.2007…
1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…
…Sozialversicherung Deutschlands im Sinne von Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) zu qualifizieren und unterliegen daher ausschließlich dem deutschen Besteuerungsanspruch. Dieser Gehaltsbestandteil wäre daher bei der Besteuerung in Österreich aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden und wäre lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts gemäß Art. 23 Abs…
…Österreich zu. Die von dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich abgeführten Lohnabgaben sind daher zu Recht in Österreich entrichtet worden. Aus Absatz 8 des OECD-Kommentars zur Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist kein deutscher Besteuerungsanspruch abzuleiten. (Abschnitt C Z 3 des Ergebnisprotokolls vom 23. Juni 1999…
…entzogen werden. In diesen Fällen geht die abkommensrechtliche Ansässigkeit zugunsten eines DBA-Partnerstaates verloren und die nationalen Besteuerungsansprüche umfassen in der Folge nur mehr aus österreichischen Quellen stammende Einkünfte. Hat eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige GmbH Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich, ist sie…
…§ 81 und 101 BAO. Einkommensteuerbescheide, die Besteuerungsansprüche vor dem Tod des Erblassers betreffen, werden nach der Einantwortung an den oder die Erben (Erbengemeinschaft) erlassen (VwGH 29.06.2005, 2002/14/0146). Der Erbe erwirbt das Nachlassvermögen unmittelbar vom Erblasser und nicht von der Verlassenschaft (VwGH…
…dann unterliegt der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch …
1. § 3 Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 1.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 1.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich…
…der inländische Besteuerungsanspruch nach inländischem Recht zu ermitteln. 2.Sodann ist auf der Grundlage des Abkommens zu entscheiden, ob und inwieweit der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechterhalten werden kann. 3.Der im ersten Schritt innerstaatlich ermittelte und dann abkommenskonform adaptierte Besteuerungsanspruch ist schließlich…
…im Konzern durchführt. In diesem Fall käme es daher zu keinem Wechsel des Arbeitgebers auf der Ebene des DBA, wodurch die Einkünfte des Arbeitnehmers weiterhin dem österreichischen Besteuerungsanspruch unterlägen. Da in diesem Fall eine Assistenzleistung der österreichischen Muttergesellschaft an die ausländische Tochtergesellschaft vorläge, wäre die…
…anzusehen. Hinsichtlich in Österreich ausgeübter Funktionen käme das Besteuerungsrecht ausschließlich Österreich zu. Der nach Abzug der "Gesellschafterinnenvergütung" verbleibende Gewinn der rumänischen GmbH unterliegt gemäß Artikel 7 DBA-Rumänien dem rumänischen Besteuerungsanspruch im Rahmen der Besteuerung des Gewinnes der rumänischen Kapitalgesellschaft. In diesem Zusammenhang wäre allerdings…
…mittels eines Besteuerungsnachweises dieses anderen Staates erfolgen. b) Variante: Besteht nach deutschem nationalen Recht lediglich beschränkte Steuerpflicht, kann Deutschland nur im Falle einer deutschen Betriebstätte Besteuerungsansprüche geltend machen. Für die Betriebstättenbegründung in Deutschland bedarf es einer über mindestens 6 Monate hindurch bestehenden festen örtlichen Einrichtung…