…den § 84 Abs. 1 AußHG 2011 übernommen. Neu wurde in § 84 Abs. 2 AußHG 2011 Vorsorge (Beschlagnahmeanordnung) für den Fall getroffen, dass die betroffenen Waren nach Aufhebung der vorläufigen Sicherstellung nicht überlassen werden können (Fälle nach Art. 75 lit. a 4. Anstrich ZK), die derzeit…
Die Verwertung von Tabakerzeugnissen wurde zuletzt mit Erlass vom 4. April 1997, GZ. 16 0120/1-IV/16/97, FS 100, ergänzt mit Erlass vom 24. November 2000, GZ.16 01 0120/1-VI/16/00, FS 100, geregelt. Die den Erlässen zu…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…