…3 ZustellG, wenn die durch die Zustellung ausgelöste Frist durch die spätere Rückkehr an die Abgabestelle nicht in größerem Umfang verkürzt wird, als dies bei einem Großteil der Berufstätigen der Fall ist. Insbesondere vom Gesetzgeber festgesetzte Rechtsmittelfristen sollen der Partei grundsätzlich ungekürzt zustehen. Somit hat…
…der Anzeige für den/die BearbeiterIn keine Änderung. In der getrennten Bescheidansicht (DIBE) von Aufhebungsbescheid/Sachbescheid wird jeweils der zusammengeführte Bescheid angezeigt. Für die JVP gelten die gleichen Abläufe. FABIAN regelt die Reihenfolge Aufhebungs- und Sachbescheid automatisch. Wurden zu einem Fall an einem Tag mehrere…
…dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges, letztes und einziges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt, oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine…
…regelt, dass sich Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht nach der Vollmacht richten. Diesbezügliche Zweifel sowie auch solche über den Bestand der Vertretungsmacht an sich sind nach zivilrechtlichen Vorschriften zu beurteilen. Mit dem Tod einer natürlichen Person endet deren Rechtsfähigkeit (und damit die Parteifähigkeit, vgl. OGH…
…die Möglichkeit der Erlassung eines (eigenen) Feststellungsbescheides vor. Derartige Feststellungsbescheide können über Antrag erlassen werden, wenn die Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt; sie können aber auch von Amts wegen ergehen, wenn die…
…Frage Muss über diesen Antrag entschieden werden? Wäre der Antrag an den BFG weiterzuleiten (Säumnisbeschwerde)? 27.4. Lösung Gemäß § 284 BAO kann die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörde nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der…