…sollen, können eine Akteneinsicht nicht begründen. Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder ob solche zu unterbleiben haben, etwa die Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 BAO, ist hingegen ein derartiges behördliches Verfahren (vgl…
…sondern aus pragmatischen Gründen als formloses Auskunftsersuchen zu behandeln ist, das nicht in Bescheidform ergeht und daher nicht kostenpflichtig ist. 2.3. Sachverhalt 2 Im Zusammenhang mit einem Umgründungsvorgang wird von einer Steuerberatungskanzlei im Namen von drei Unternehmen in verschiedenen Finanzamts-Bereichen mit einem einzigen…
…Bezeichnung der Anfrage mit dem Datum der Einbringung, eine Wiederholung des relevanten Sachverhaltes, die rechtliche Beurteilung mit Begründung, den Hinweis, dass diese Auskunft nicht in Bescheidform ergeht, den Hinweis, dass der Schutz des Vertrauens auf die Auskunft (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) ua…
…11 BAO zurückzuweisenden Rulingantrag, sondern um ein formloses Auskunftsersuchen, das wie bisher vom Finanzamt zu beantworten ist. Die Antwort des Finanzamtes ergeht nicht in Bescheidform. Daher fällt dafür auch kein Verwaltungskostenbeitrag an. 6. Anzeigepflicht bei Schenkungen 6.1. Sachverhalt A schenkt seiner Frau eine Eigentumswohnung…
…Summe ihrer Umsatzerlöse maßgebend. Auch wenn der Antragsteller nicht das UGB anzuwenden hat, richtet sich die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages nach seinen Umsatzerlösen. Der Verwaltungskostenbeitrag ergeht in Bescheidform und ist mit Abgabenbescheid festzusetzen. Dieser Bescheid wird grundsätzlich erst anlässlich der Zustellung des Auskunftsbescheides zu erlassen sein.…
…sich nicht ändernder Rechtsprechung oder vorbehaltlich nicht später ergehender Erlässe oder Weisungen der Oberbehörde erfolgen. Zulässig ist der Hinweis, dass die Auskunft nicht in Bescheidform ergeht sowie dass der Schutz des Vertrauens auf die Auskunft (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) u.a. voraussetzt…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…