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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung § 293b BAO ist auch bei Übernahme von Unrichtigkeiten bei elektronischen Erklärungen zulässig. Nach § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Voraussetzung ist…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

1. Abgabenerklärung Gemäß § 293b BAO sind nur Bescheide berichtigbar, die als Folge der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen rechtswidrig sind. Abgabenerklärungen in diesem Sinn sind insbesondere: Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Steuererklärungen bei Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO (§ 43 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen (§ 24 Abs. 3…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…in derselben Sache verhindert. Eine (ersatzlose) Aufhebung als meritorische Beschwerdeerledigung darf daher nur dann erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (Ritz, BAO5, § 279 Tz 5 mwN). Die gleichen Grundsätze gelten im Rahmen des § 262 BAO bei Erlassung der Beschwerdevorentscheidung. Gemäß …

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…Unrichtigkeiten 1.1. Allgemeines Nach § 293 BAO können nur Fehler, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen sind, berichtigt werden. § 293 BAO ist nicht anwendbar, wenn die Behörde der Partei unterlaufene Fehler (zB offensichtlich unrichtige Angaben in der Abgabenerklärung) übernimmt (zB VwGH 23.11…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…allen Rechtsakten, die während der Geltung der aufgehobenen Berufungsentscheidung auf ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß §…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…gesetzlichen Verpflichtung (zB § 90 EStG 1988, Auskunftspflichtgesetz) erfolgt. Der Begriff der offensichtlichen Unrichtigkeit wird auch in § 293b BAO verwendet. Die diesbezügliche Judikatur wird daher bei der Auslegung des § 3 Z 2 der Verordnung nicht unberücksichtigt zu bleiben haben. Eine sachliche Unbilligkeit nach § 3 Z 2…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

… 2 Abs. 3 CFPG erfasste Ansprüche gegen Organwalter aus Prüfungen nicht nach diesem Gesetz erfasst, weil diese spezielle Haftungsregelung nur auf Ansprüche der COFAG gegen Bedienstete der Republik Österreich anzuwenden ist. Ab 1. August 2024 ist der Nachschauauftrag inklusive der Abgabenart "COFAG Rückerstattungsanspruch" zu erstellen…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…könnte nicht nur eine Einzelperson sein. Zum Beispiel könnte der Feststellungsbescheid nicht an A (als Einzelperson) ergehen und im Spruch die Einkünfteverteilung an A und B vornehmen. Zulässig wäre es allerdings, bei einer bereits beendeten zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft den Feststellungsbescheid "An A und weitere…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

… 295a BAO abänderbar sind nur Bescheide, die über den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches absprechen. Dies sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), gemäß § 202 BAO ergehende Haftungsbescheide (zB bei Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers für Lohnsteuer gemäß…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…99 Abs. 2 FinStrG, für die nur abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte ausschließlich § 147 BAO. 3. Zuständigkeit für Gruppen (§ 8 Abs. 3 AVOG, § 5 UnternehmensgruppenVO) 3.1 Sachverhalt Änderung der Zuständigkeit bei Unternehmensgruppen 1. Fall: Im Bereich eines anderen Finanzamtes (FA) befindet sich der Gruppenträger, in dessen…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Finanzamt A (Sitz des Arbeitgebers). Es liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Die polnischen Arbeitnehmer waren nur im Jahr 2013 befristet für vier Monate in Österreich auf einer Baustelle im Finanzamtsbereich B tätig und wohnten in diesem Zeitraum bei einem Unterkunftgeber, der Zimmer mit Dusche und WC…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

… Leistungsort bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (wozu auch Service- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen zählen) ist gemäß § 3a Abs. 8 lit. c UStG 1994 der Tätigkeitsort. Eine Verlagerung dieses Leistungsortes ergibt sich durch Auftragserteilung unter Bekanntgabe der UID eines anderen Mitgliedstaates, jedoch nur unter der…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen maßgebenden Umstände. Die Offenlegungspflicht wird nicht nur verletzt, wenn nicht existente Tatsachen in Abgabenerklärungen angegeben werden, sondern auch, wenn abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen verschwiegen werden. Erkennt ein Abgabepflichtiger, dass sich die Abgabenbehörde bei der Erlassung des Bescheides zu seinen Gunsten geirrt hat…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…gewöhnlichen Aufenthalt in Russland. Nur für Zwecke der Scheidung wurden 3 Wochen Hauptwohnsitz bei seinem Vater in Österreich im ZMR eingetragen. In dieser Zeit wurde ein Bescheid an die Adresse in Österreich zugestellt. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde mit der Begründung eingebracht, dass ihm der…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

… 8 Abs. 3 und 6 EU-BStbG). Eine Ausnahme gilt für (in Österreich oder im EU-Ausland ansässige) natürliche Personen bzw. kleinere Unternehmen, welche die Streitbeilegungsbeschwerde auch nur bei der zuständigen Behörde ihres Ansässigkeitsstaats einbringen können (§ 8 Abs. 4 EU-BStbG). Ist die Ansässigkeit einer…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…zB VwGH 20.2.1987, 85/17/0096). Zufolge § 83 Abs. 1 BAO ("eigenberechtigte Personen") kommen grundsätzlich nur natürliche Personen als Bevollmächtigte in Betracht. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich insbesondere aus berufsrechtlichen Bestimmungen (wie zB § 66 WTBG, wonach zulässige Gesellschaftsformen für die Ausübung eines…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…bei denen ertragsteuerlich das Grundstück weiterhin den natürlichen Personen zuzurechnen ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im Wesentlichen an zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft an oder von einer…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…er gegen Gesetze, gegen Verordnungen (iSd Art 18 Abs. 2 B-VG) oder gegen Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (Primärrecht oder Sekundärrecht wie zB Richtlinien oder Verordnungen) verstößt. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er ist auch rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

…BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO) des betreffenden Jahres geltend gemacht werden kann. Sie kann überdies in einer bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung nachgereichten Beilage…