…vergeht bis zum neuerlichen Erlassen einer Berufungsentscheidung eine gewisse Zeit. 28.2. Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein…
…zwischenzeitiger Aufhebung des Bescheides (zB gemäß § 303 BAO), wenn der Einschreiter zur Antragstellung nicht legitimiert ist (zB weil der betreffende Bescheid ihm gegenüber nicht wirkt). Nach Ablauf der sich aus § 302 Abs. 2 lit. b bzw. lit. c BAO ergebenden Fristen eingebrachte Anträge sind nicht…
…Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält.…
…abzuweisen. Gemäß § 212a BAO ist die Einhebung einer Abgabe ua. auf Antrag dann auszusetzen, wenn deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt. Die Höhe der Anspruchszinsen ist mittelbar abhängig von der Erledigung einer Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (vgl. Ritz , BAO 4…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…16 BewG) Wenn das Wohnrecht, wie in diesem Fall wohl anzunehmen sein wird, einen Wert von 50.000 Euro übersteigt, handelt es sich dabei um einen anzeigepflichtigen Vorgang gemäß § 121a BAO. 7. Anzeigepflicht bei Schenkungen 7.1. Sachverhalt 1. A schenkt seiner Tochter B 250…
…abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist bei der Prüfung eines offenen Förderantrages möglich. Dabei ist die Einholung einer Zustimmungserklärung gemäß § 48a Abs. 4 BAO nicht erforderlich. Ist ein Förderantrag unvollständig oder nicht nachvollziehbar, ist der Antragsteller unter Setzung einer zwei Monate nicht übersteigenden Nachfrist aufzufordern, die erforderlichen…
…für Bescheidaufhebungen gemäß § 299 BAO idF vor dem AbgRmRefG 2002 durch die Oberbehörde nicht anwendbar. Die vorläufige Abgabenfestsetzung vom 31. Juli 1996 ist daher wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr abänderbar. Der Bescheid bleibt im Status der Vorläufigkeit. Zu 2: Gemäß § 200 Abs. 2 BAO…
…in Österreich überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 14. März 1967, 200.295-8/67, AÖF Nr. 106/1967, betreffend die Erstattung der deutschen Kuponsteuer gemäß Art. 11 Abs. 2 zweiter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr…
…Demzufolge ist daher der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal festzusetzen. Im konkreten Fall würde er auf Grund der Höhe der Umsatzerlöse gemäß § 118 BAO 20.000 € betragen, weil die Summe der Umsatzerlöse über der Grenze von 38,5 Mio € liegt. Der Sachverhalt verrät nichts Näheres…
…16.4. Lösung Gemäß § 200 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Die Vorläufigkeit ist Spruchbestandteil, eine Bescheidaufhebung ist zulässig. 17. Abänderungen von…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…vom 17. Mai 1994, Z 05 1501/1-IV/5/94, AÖF 1994/199, betreffend Änderung des § 125 BAO durch BGBl. Nr. 818/1993, ist aufgrund legistischer Änderungen der Bestimmung veraltet und daher aufzuheben. (5) Der Erlass des BMF vom 5. März 1999, Z 02…
…Gemäß § 300 BAO darf das Finanzamt keine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend USt 2010 vornehmen. Es empfiehlt sich wohl die Kontaktaufnahme mit dem BFG und die Absprache der weiteren Vorgangsweise (bei umfassenden neuen, womöglich umstrittenen Sachverhaltselementen wird wahrscheinlich eine Bescheidaufhebung mit Zurückverweisung der Sache die Folge…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…Recht. 30. Bescheidabänderung Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO während noch offenem Beschwerdeverfahren 30.1. Bezughabende Norm § 295 Abs. 4 BAO 30.2. Sachverhalt Ein Antrag auf Aufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO eines Einkommensteuerbescheides 2009 wird am 29.12.2015 eingebracht. Bei…
…des Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) nicht über die Vortragsfähigkeit des Verlustes abgesprochen, so ist hierüber in jenen Abgabenverfahren zu entscheiden, in denen über die Sonderausgabe "Verlustabzug" (§ 18 Abs. 6 EStG 1988) abzusprechen ist. Wird ein Grundlagenbescheid gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassen, so besteht hinsichtlich…
…2 GGG | 9. Realteilung | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 10. Bauherrenmodelle | gestrichen | Siehe Punkt 2.3.2 der Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab…
…lit. c EStG 1988 (UFS 15.10.2007, RV/0629-G/07). 3. Ermessen Die Berichtigung gemäß § 293b BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dies gilt sowohl für amtswegige Berichtigungen als auch für Berichtigungen auf Antrag der Partei. Bei der Ermessensübung wird primär maßgebend sein…
…im Zeitpunkt der Schenkung darauf, Bargeld zu schenken, das in der Zukunft zum Ankauf einer beliebigen Wohnung verwendet werden soll. Die Geldschenkung des A wäre anzeigepflichtig gemäß § 121a BAO, da sie den Betrag von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres übersteigt, die Schenkung von D…